Eine Pflegezusatzversicherung macht sich in Zeiten knapper werdender Renten bezahlt. Man ist entweder im Pflegefall individuell abgesichert oder bezieht zusätzlich zur Rente eine Pflegerente. Hierbei gibt es allerdings unterschiedliche Varianten. Welche dies sind und was genau die Varianten auszeichnet, wird im Folgenden beschrieben.

Drei verschiedene Pflegezusatzversicherungen

Es gibt im Wesentlichen drei Pflegezusatzversicherungen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Abhängigkeit von der Pflegebedürftigkeit des Versicherten, der Abhängigkeit von Leistungen Dritter, wie private oder gesetzliche Pflegeversicherung, und in Bezug auf die Zahlungsweise. Damit ist gemeint: ob pauschal täglich oder monatlich gezahlt oder eine einzeln abzurechnende Summe geleistet wird. Die Pflegezusatzversicherungen heißen:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung im Einzelnen

Für die Pflegetagegeldversicherung muss die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Es wird pro Pflegetag ein Pauschalbetrag gezahlt. Dabei spielt die wirkliche Höhe der Pflegekosten keine Rolle. Zudem wird das Tagegeld auch unabhängig davon gezahlt, ob eine gesetzliche oder private Versicherung bereits Leistungen erbracht hat.

Anders ist es bei der Pflegekostenversicherung. Hier werden die übrigen Pflegekosten übernommen, die verbleiben, wenn die gesetzliche oder private Versicherung ihren Anteil erbracht hat. Insoweit richtet sie sich nach der Höhe der Kostenübernahme der obligatorischen Pflegeversicherung. Nachdem der Versicherte die Restkosten nachgewiesen hat, werden diese je nach Tarifabschluss, ganz oder zum Teil übernommen.

Pflegerentenversicherung – fällig, egal ob Pflegefall oder nicht

Die Pflegerentenversicherung hingegen wird nicht täglich sondern monatlich ausgezahlt. Also wie eine Rente. Bei dieser Variante handelt es sich um eine Lebensversicherung. Sie wird entweder im Fall der Pflege fällig oder, sofern eine Pflegebedürftigkeit nicht eintritt, ab einem bestimmten Alter. Dieser Zeitpunkt wird beim Abschluss von versicherter Person und dem Versicherungsanbieter gemeinsam vereinbart.

Die Höhe der Pflegerente hängt von zwei Faktoren ab. Einerseits von der Höhe der Einzahlungen, die der Versicherte vorher erbracht hat, je mehr insgesamt im Lauf der Jahre eingezahlt wurde, desto höher die spätere monatliche Pflegerente. Andererseits richtet sie sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegerente ist also völlig unabhängig von der Pflichtversicherung und deren Leistungen und sie kommt in jedem Fall zur Auszahlung, egal ob die Pflegebedürftigkeit eintritt oder nicht.

Berater Tipp

Für jede individuelle Situation die passende Lösung

Wie auch im-alter-sorglos.de darstellt, werden durch die drei Modelle de facto nahezu alle Pflegeanforderungen erfüllt. Während Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeldversicherung eher individuelle Modelle sind, bietet die Pflegerentenversicherung einfach eine zusätzliche Rente. Die Pflegerentenversicherung bietet den umfassendsten Schutz. Wird man früh Pflegefall, ist man abgesichert. Wenn nicht, gibt es mehr Rente.

Natürlich gibt es zahlreiche unterschiedliche Anbieter von Pflegezusatzversicherungen. Aktuelle Testergebnisse dieser Anbieter können hier eingesehen werden.

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