Der Abschuss von Privatkrediten ist für viele Bundesbürger mit hohen Tilgungszinsen verbunden, denn die Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts sorgen für eine zusätzliche finanzielle Belastung. Mit einem aktuellen Urteil des BGH dürften Verbraucherkredite zukünftig günstiger werden, auch Rückzahlungen für laufende Kredite sind möglich.

Anrechnung von Gebühren unzulässig

Was sich bereits durch Urteile verschiedener Vorinstanzen andeutete, wurde aktuell vom Bundesgerichtshof und somit von höchster Stelle bestätigt: Das Erheben von Bearbeitungsgebühren durch Kreditinstitute bei der Vergabe klassischer Verbraucherkredite ist nicht zulässig.

Das BGH gab Verbrauchern in zwei konkreten Klangen gegen die Essener National-Bank sowie die Postbank recht, bei denen der Abschluss eines Privatkredits stets mit einer zusätzlichen Abschluss- und Bearbeitungsgebühr als prozentualer Anteil der Kreditsumme verbunden wurde. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf klassische Verbraucherkredite, Gewerbekredite oder Baufinanzierungen wurden vom Urteilsspruch nicht erfasst.

Kreditverträge für Geldinstitute lohnend

Nach Ansicht des Gerichtes ist alleine die Anrechnung von Zinsen mit der deutschen Rechtsprechung im Kreditwesen vereinbar. Der Abschluss eines Kreditvertrags und dessen Bearbeitung läge bereits im grundlegenden, geschäftlichen Interesse des Kreditgebers begründet, so dass hierfür keine zusätzliche Anrechnung von Gebühren nachvollziehbar und zulässig wäre.

Für Tausende betroffener Kunden, die in jüngerer Vergangenheit einen Kredit mit der Anrechnung von Gebühren abgeschlossen haben, stellte der Bundesgerichtshof die potenzielle Rückholung der Kreditgebühren in Aussicht. Für frühere Kreditverträge könne sich das Kreditinstitut auf eine Verjährung entsprechender Ansprüche berufen, der Rechtsanspruch hierfür ist aktuell noch nicht geklärt. Frei ausgehandelte Kreditgebühren als Teil einer individuellen Vertragsgestaltung werden vom Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nicht erfasst.

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Rückzahlungen müssen beantragt werden

Ein automatisches Entgegenkommen seines Kreditinstituts sollte kein Kreditnehmer nach dem Urteilsspruch erwarten, allerdings ist die Rückforderung zu viel gezahlter Gebühren auf schriftliche Anfrage mit Bezug auf das Gerichtsurteil des BGH möglich. Rechtsexperten räumen dabei allen Kreditgebern eine gute Aussicht auf Rückzahlung ein, falls der Kreditvertrag ab Januar 2011 oder später abgeschlossen wurde.

Berater Tipp

Zeitnahe Rückforderung durch betroffene Schuldner anzuraten

Wer als Schuldner aktuell einen Kreditvertrag abbezahlt oder dies in den letzten Jahren unter Anrechnung einer Bearbeitungsgebühr musste, sollte unverzüglich die schriftliche Rückforderung der Gebühren einleiten. Bundesweit dürfte dies in Tausenden von Fällen die Belastung eines Kreditvertrags verringern und neue finanzielle Freiheiten schaffen!

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