In einem Testament lässt sich hinsichtlich des Nachlasses vieles regeln. Allerdings könnte in manchen Fällen der Abschluss eines Erbvertrages die bessere Wahl sein. Im Folgenden wird geklärt, welcher Unterschied zwischen einem klassischen Testament und einem Erbvertrag besteht.

Unterschiede Testament und Erbvertrag

Wer etwas zu vererben hat, regelt seinen Nachlass meist in einem Testament. Doch wenn der Erblasser zum Beispiel noch vor seinem Tod Gegenleistungen vom Erben verlangt, reicht ein klassisches Testament in der Regel nicht aus. In diesem Fall kann es ratsam sein, mit dem Erben schon zu Lebzeiten einen Erbvertrag aufzusetzen, der die Wünsche des Erblassers im Detail regelt. Stellt sich die Frage, inwiefern sich die beiden Dokumente voneinander unterscheiden.

In einem Testament verfügt der Erblasser, was nach seinem Ableben mit dem Nachlass geschehen soll. So wird unter anderem bestimmt, welcher Erbe was vom Erbe erhält. Diese Verfügung kann vom Erblasser jeder Zeit widerrufen oder beliebig geändert werden.

Auch im Erbvertrag wird, ebenso wie beim Testament, der Nachlass dokumentarisch geregelt. Allerdings handelt es sich hierbei um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Erben, der beide Parteien zustimmen müssen. So kann beispielsweise von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen oder eine Gegenleistung bestimmt werden, die der Erbe noch zu Lebzeiten des Erblassers erbringen muss. Die vertragliche Vereinbarung wird erst durch die Beglaubigung durch einen staatlich anerkannten Notar wirksam. Wer als Erblasser einen solchen Vertrag mit seinem künftigen Erben abschließen möchte, sollte sich das gut überlegen, denn ein Zurück oder auch nur eine Änderung ist bei dieser Vertragskonstellation nahezu unmöglich.

Ein Erbvertrag kann doch gekündigt oder geändert werden

Der Vertrag zwischen dem Erblasser und dem künftigen Erben muss von einem Notar beglaubigt werden, um rechtlich wirksam zu werden. Bei einem Testament ist das jedoch nicht zwingend notwendig. Zudem muss die Person, die etwas vererben möchte, persönlich anwesend sein, während sich der Erbe durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Nach der Beglaubigung kann der Vertrag nicht mehr einseitig gekündigt werden. Nur wenn sich beide Parteien einig sind und zudem eine entsprechende Rücktrittsmöglichkeit im Dokument ausdrücklich vereinbart wurde, kann die vertragliche Erbvereinbarung aufgehoben werden. Wurde eine solche Rücktrittsvereinbarung getroffen, endet das Rücktrittsrecht erst mit dem Ableben des Erblassers. Dennoch bleibt der Erbe nach dem Tod des Erblassers an die Vereinbarung gebunden, es sei denn er schlägt das Erbe aus. Das gleiche gilt hinsichtlich eventueller Änderungswünsche.

Wann sind Erbverträge sinnvoll?

Berater Tipp
Erbverträge machen immer dann Sinn, wenn der Erblasser das Erbe an eine Gegenleistung bindet, die der Erbende noch vor dem Todesfall ausführen muss.

Zudem kann der Erblasser durch einen Vertrag mit dem Erben sicherstellen, dass ohne seine Zustimmung nichts an der einmal getroffenen Vereinbarung weder vor noch nach seinem Tod geändert werden kann.

Testamente und Erbverträge sind nur Versprechen

Der Erbvertrag ist rechtlich gesehen der wohl sicherste Weg eine Erbübertragung noch vor dem Tod des Erblassers vorzunehmen. Allerdings ist, genau wie beim Testament, die Durchsetzbarkeit des letzten Willen des Verstorbenen beziehungsweise der vertraglichen Vereinbarung real nicht überprüfbar und sind daher nur ein Versprechen.
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