Angesichts der klammen Staatskassen und ausufernder Ausgaben für die europäische Bürokratie sind die Staaten ständig auf der Suche nach neuen Einnahmen. Dazu gehört die noch intensivere Fahndung gegen die Steuerhinterziehung, die juristisch als Steuerbetrug oder Steuerverkürzung gewertet werden kann. Dabei geht es nicht nur um spektakuläre Einzelfälle wie bei Uli Hoeneß, teilweise stehen ganze Branchen unter Generalverdacht.

Gekaufte Bankdaten gaben den Startschuss

Der derzeitige Aktionismus der Steuerbehörden hat viel mit CDs zu tun, die die Finanzbehörden von Datendieben bei Schweizer Banken gekauft haben. Dort sind viele Detailinformationen enthalten, die weit über das Jahr 2009 in die Vergangenheit zurückreichen. Wer sich der Tragweite wirklich bewusst sein will, der muss sich gedanklich an den 01. Januar 2009 zurückversetzen: An diesem Tag wurde eigentlich die europäische Abgeltungsteuer eingeführt, die dafür sorgt, dass alle Kapitaleinnahmen sozusagen automatisch erhoben und die Steueranteile direkt von der Bank an das jeweilige Land des Steuerpflichtigen überwiesen werden. Allerdings betrifft dies nur Zins- und Kapitalerträge, nicht etwa Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. So weist eine renommierte Anwaltskanzlei unter
http://www.steuerrecht-steuerstrafrecht.de/aktuelles/text/fussballer-betriebspruefung-selbstanzeige.html darauf hin, dass insbesondere „Großverdiener“ im Profifußball nunmehr mit Betriebsprüfungen zu rechnen hätten. Was dabei herauskommen kann, ist erstaunlich.

Berater Tipp

Richtiges, rechtzeitiges Handeln kann die Strafe bei Steuerbetrug auf Null bringen

Vor einigen Jahren wurden die Regeln zur Förderung der Steuerehrlichkeit bzw. der Bekämpfung der Steuerhinterziehung neu gefasst. Ein wesentlicher Punkt dabei war und ist: Die zu entrichtende Strafe hängt von der Mitwirkung des Steuerpflichtigen ab. Wer seinen Steuerbetrug rechtzeitig einsieht und eine rechtlich wirksame und auch vollständige Selbstanzeige stellt, der kann mit einer erheblich bevorzugten Behandlung rechnen. Erstmals eingeführt im Jahr 2003 bedeutet dieses Gesetz im Klartext: Der Steuerhinterzieher muss lediglich die nicht bezahlten Steuern und eine angemessene Verzinsung nachzahlen.

Download PDF: Gesetz zur Foerderung der Steuerehrlichkeit

Von hohen Strafen in Form von Bußgeldern oder aber einer Haftstrafe ist hier nicht die Rede! Das Werkzeug hierzu ist eine strafbefreiende Erklärung, die von den Boulevardmedien oftmals verkürzt als Selbstanzeige bezeichnet wird. Das seit 2003 geltende Gesetz wurde mehrfach modifiziert und die Steueramnestie verlängert. Die Vermeidung der Strafe bei Steuerhinterziehung ist aber nur dann möglich, wenn die strafbefreiende Erklärung bzw. Selbstanzeige vollständig ist. Dieses Thema wird leichter verständlich bzw. plastischer, wenn wir das Steuerstrafverfahren von Uli Hoeneß heranziehen. Zeitungsberichte sprechen davon, dass die Selbstanzeige in Bezug auf sieben Fälle bzw. Bestandteile nicht gültig wäre und deshalb ein Steuerstrafverfahren anstünde. Schon vor drei Jahren gab es ein Bundesgerichtsurteil, welches den Rahmen für die Höhe der Mindeststrafe setzt. Dementsprechend könnte eine Haftstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern mehr als eine Million Euro betragen würde. Die Abgabenordnung nennt verschiedene Strafhöhen. Selbst die leichtfertige Steuerhinterziehung kann bereits mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden, die Steuerhinterziehung in größerem Rahmen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Die moralische Dimension wird vielfach diskutiert

Juristen und alle diejenigen, die an einer noch gerechteren Finanzierung der Staatsausgaben interessiert sind, kritisieren die Steueramnestie bei Selbstanzeige insbesondere aus moralischen Gründen. In praktisch allen anderen Rechtsbereichen ist das Zurücktreten nach Vollendung einer Straftat nicht mehr möglich. Wenn sich der Straftäter der Polizei oder Staatsanwaltschaft offenbart, dann bekommt er höchstens mildernde Umstände und einen kleinen Straferlass. Neben der Kronzeugen-Regelung, die beispielsweise im Kartellrecht angewendet wird, ist dieser Teil des Rechts in Deutschland einzigartig. Das Verständnis für die besondere Privilegierung der Steuersünder hält sich bei vielen in Grenzen. Dies wird auch immer wieder im Wahlkampf sichtbar, wenn politisch links der Mitte stehende Parteien die Bevorzugung geißeln. Dann wird über Steuererhöhungen und zu geringe HartzIV-Sätze in einem Atemzug mit der These diskutiert, dass „man die Großen laufen lassen“ würde. Deshalb ist es fraglich, ob sich der Gesetzgeber mit diesem Steueramnestie-Gesetz wirklich einen Gefallen getan hat. (Empfohlener ArtikelSteueramnestiegesetz legt immer neue Trittfallen aus – Handelsblatt.de)

Die stufenweise Abschaffung des Bankgeheimnisses entspannt die Lage weiter

Bereits seit dem Jahr 2009 erheben alle Banken und Finanzinstitute in Europa die Abgeltungsteuer. Deshalb können Steuerbehörden und Gesetzgeber davon ausgehen, dass alle Kapitalerträge in diesem Zeitraum bereits versteuert sind. Zusätzliche Informationen wird die bereits beschlossene Abschaffung des Bankgeheimnisses liefern, die im Wahlkampf 2013 unter dem Stichwort „vollständiger Informationsaustausch“ der Banken lief. Sobald die entsprechenden Verträge unterzeichnet und umgesetzt worden sind, wird die Steuerhinterziehung systematisch unterbunden und einer vollständigen Erfassung der Finanzströme weichen. Jeder sollte deshalb für sich selbst die politische Frage beantworten, ob die höhere Steuergerechtigkeit den Verlust an Privatsphäre aufwiegt. Oder ob die Steuerbehörden nicht ihrerseits über das Ziel hinausschießen.

Jedenfalls wird es nach dem Aktiv-Schalten des vollständigen Informationsaustausches sicherlich noch zu einigen Überraschungen im Hinblick auf nicht bezahlte Steuern von prominenten und weniger prominenten Steuerzahlern kommen.

Interessanter Artikel zum Weiterlesen: Focus.de – Abgeltungssteuer für Mietkautionskonten möglich

Markus Lanz: Aufklärung über Uli Hoeneß, Steuerhinterziehung und Gesetze
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