Einige Kfz-Versicherer vergrößern ihre Gewinne, indem sie Schadenersatzzahlungen für ihre Kunden auf ein Minimum reduzieren. Vielfach steht Geschädigten ein zum Teil deutlich höherer Betrag zu.

Sachverständigen der Versicherer kritisch begegnen

Bei den meisten Kaskopolicen sichern sich Assekuranzen das Recht zu, Schadensfälle durch von ihnen beauftragte Sachverständige begutachten zu lassen. Für Versicherte kann sich das als problematisch erweisen.

Bei der Schätzung der Schadenshöhe verfügen Sachverständige über einen gewissen Ermessensspielraum, den sie eher zum Vorteil der Versicherer auslegen. Liegt der Betrag innerhalb des Spielraums, können Versicherungsnehmer nichts dagegen unternehmen.

Es kommt aber auch vor, dass ein Gutachten falsche Einschätzungen aufweist. So kann zum Beispiel der angegebene Wiederbeschaffungswert nicht dem aktuellen Marktwert entsprechen. Gegen solche fehlerhaften Beurteilungen können Versicherungsnehmer juristisch vorgehen, dafür müssen sie ein davon abweichendes Gutachten einholen. Anders sieht es bei der Kfz-Haftpflicht aus, hier können Geschädigte bereits zur Erstbegutachtung einen Sachverständigen frei bestimmen. Es empfiehlt sich, dieses Recht stets wahrzunehmen.

Auf berechtigte Ansprüche bestehen

Einige Versicherer versuchen zudem, festgestellte Schadenssummen zu umgehen. Sie zahlen dann nicht den vom Sachverständigen angegebenen Betrag, sondern ziehen aus verschiedenen Gründen davon etwas ab. Das widerspricht der Rechtslage. Geschädigte dürfen zum Beispiel selbst entscheiden, wie sie den Schadenersatz bei einem Unfall verwenden wollen. Sie können damit das Auto reparieren lassen, sie müssen es aber nicht zwingend tun.

Für die Versicherungsleistung spielt das keine Rolle. Unternehmen müssen die Summe zahlen, die laut Gutachter für eine Reparatur notwendig wäre. Sie dürfen nicht einfach Lohnkosten oder Ausgaben für Ersatzteile abziehen. Vorsicht gebietet sich auch bei Restwertangeboten. Der vom Gutachter fixierte Restwert hat immer Gültigkeit.

Entscheidet sich der Versicherte für eine Reparatur, dürfen Versicherer den Restwert nicht nachträglich hochsetzen und so die Zahlung reduzieren. Bei Neubeschaffungen von Teilen, etwa einem Kindersitz, müssen Assekuranzen zudem immer den Neupreis bezahlen.

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Viele Versicherungen riskieren Klage

Wenn Versicherer gegen geltendes Recht verstoßen, drohen ihnen Kosten durch Gerichtsprozesse. Dieses Risiko gehen einige Unternehmen ein, weil sie insgesamt ein Plus erwirtschaften. Viele Geschädigte erkennen dabei nicht, dass sie um Schadenersatz betrogen werden.

Deshalb sollten sie Abrechnungen und Gutachten genau studieren. Weicht eine Schadenssumme zu stark von dem vermuteten Betrag ab, lohnt sich die Beauftragung eines weiteren Gutachters. Zudem profitieren Versicherer davon, dass viele Verbraucher selbst bei Wissen um den Betrug vor einer Klage zurückschrecken. Der Gang zum Rechtsanwalt zahlt sich aber in vielen Fällen aus. Häufig genügt schon ein anwaltliches Schreiben, damit sich die Versicherung bewegt.

Berater Tipp

Ansprüche im Streitfall einklagen

Bei der Schadensabwicklung im Kfz-Bereich sollten Geschädigte immer einen prüfenden Blick auf Gutachten und überwiesenen Schadenersatz werfen. Des Öfteren finden sich fehlerhafte Berechnungen der Schadenssumme sowie unrechtmäßige Abzüge. Versicherer korrigieren das nur selten auf Nachfrage der Betroffenen. Meist hilft allein juristischer Druck: Im besten Fall besitzen Verbraucher eine Kfz-Rechtsschutzpolice und gehen so keine finanziellen Risiken ein.

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