Schuldig! Die vier Verhandlungstage enden mit einem harten Urteil für Uli Hoeneß: Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Keine Bewährung! Die Verteidigung kündigte an in Revision gehen zu wollen, doch Uli Hoeneß verzichtet auf alle Rechtsmittel.

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Und die Moral von der Geschicht‘? Steuerhinterziehung lohnt sich nicht!

Vor fast einem Jahr kam heraus, dass Uli Hoeneß über mehrere Jahre Steuern hinterzogen hatte, mit einem Konto in der Schweiz an der Börse spekulierte und Millionengewinne nicht dem Staat meldete. Dann folgten die Selbstanzeige, die Verhandlung und das Urteil.

Nach den vier „erhellenden“ Verhandlungstagen an denen herauskam, dass Hoeneß mehr Geld hinterzogen hat als bislang zugegeben (27,2 Millionen Euro anstatt der angeklagten 3,5 Millionen Euro), kommt nun das böse Erwachen. Drei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung, verhängte das Gericht. Die Selbstanzeige des Bayern-Präsidenten sei nach Ansicht des Vorsitzende Richters Rupert Heindl unwirksam und daher nicht strafbefreiend.

Staatsanwaltschaft forderte längere Haft

Die dreieinhalb Jahre Haftstrafe sind im Gegensatz zur Forderung der Staatsanwaltschaft „gering“. Sie plädierte wegen eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung nämlich für eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung hingegen forderte natürlich Freispruch.

Es ist unwahrscheinlich, dass der 62jährige die dreieinhalb Jahre Haft tatsächlich vollständig absitzen müsste. Wahrscheinlicher ist der Fall, dass nach zwei Dritteln der Haftzeit das Gericht den Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen würde.

Andere Auflagen (z.B. Ausreiseverbot) oder eine zusätzliche Geldstrafe wurden nicht erteilt. Wieviel genau Uli Hoeneß an den Staat zurückzahlen muss, war nicht Gegenstand des Urteils. Die Nachzahlung muss von der Steuerbehörde – in diesem Fall momentan das Finanzamt Rosenheim –festgesetzt werden.

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Aus für den Bayern-Boss

Am Freitag, den 14. März informierte Uli Hoeneß den Aufsichtsrat des FC Bayern München, dass er mit sofortiger Wirkung seine Ämter als Präsident des Vereins und als Aufsichtsratsvorsitzender niederlegt. Nach der Urteilsverkündung war dies nicht anders zu erwarten.

Vorbei ist es nach Ansicht vieler auch mit seiner Rolle als vermeintliches Leit- und Vorbild, wohl vor allem nach dem herauskam wieviel Steuern Uli Hoeneß tatsächlich hinterzogen hat. Die Person Uli Hoeneß hatte zudem schon immer polarisiert. Neben vielen Mitleidsbekundungen insbesondere von Fußballkollegen, sehen die Politiker von SPD und Grünen in dem Urteil den richtigen Weg. Es dürfe keinen Bonus für Prominente geben.

Der Gang ins Gefängnis

Überraschend hat Uli Hoeneß am Freitag, den 14. März erklärt, dass er darauf verzichten wird Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einzulegen, trotzdem zuvor die Verteidigung noch darauf gepocht hat. Der Gang ins Gefängnis ist damit unausweichlich für den Ex-Bayern Boss.

Berater Tipp
In einer schriftlichen Erklärung begründet er seine Entscheidung mit den Worten: „Nach Gesprächen mit meiner Familie habe ich mich dazu entschlossen, das Urteil des Landgerichts Münchens II in meiner Steuerangelegenheit anzunehmen. Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens“.

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