Im Alter endlich die Füße hochlegen und sich keine Gedanken mehr um die Finanzen machen müssen – das hofft wohl jeder. Die Betriebsrente kann ein Baustein für eine solide Rentenfinanzierung sein. Doch lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge überhaupt? Und wenn ja, für wen?

Eine beliebte Zusatzversicherung

Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV oder Betriebsrente – ist eine Möglichkeit, mit Hilfe des Arbeitgebers zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Sie ist damit einer der drei Grundpfeiler der Altersvorsorge – neben der gesetzlichen und der privaten Vorsorge. Genau genommen ist die bAV ein Sammelbegriff, der verschiedene finanzielle Leistungen des Arbeitgebers zum Vermögensaufbau für seine Arbeitnehmer zusammenfasst. Es gibt dabei drei Möglichkeiten:

  • Der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Bruttogehalts um (Entgeltumwandlung)
  • Der Arbeitgeber beteiligt sich zum Teil am Vermögensaufbau
  • Der Arbeitgeber finanziert die bAV komplett

Mit Blick auf die aktuelle Rentenentwicklung und der Erkenntnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung keinen ausreichenden Schutz vor Altersarmut bietet, erhalten alternative Anlagemöglichkeiten wie die bAV eine immer größere Bedeutung. Diese Notwendigkeit erkennen auch immer mehr Arbeitnehmer. So stieg der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen mit einer bAV von 48,7% im Jahr 2001 auf 57% in 2015.

Der Reiz der Steuerersparnis

Auf den ersten Blick erscheint das Modell der betrieblichen Vorsorge durchaus attraktiv. Zum einen hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente. Zum anderen belohnt der Staat die bAV mit angenehmen Sozialabgaben- und Steuerersparnissen. Bei einer Entgeltumwandlung werden die Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze von Steuern und Sozialabgaben befreit. Seit 2018 liegt die Bemessungsgrenze für Steuern sogar bei 8 %. Somit ergeben sich für die letzten Jahre folgende geförderte Beträge:

Jahr Beitragsbemessungsgrenze davon max. 4 % geförderter Betrag
2015 6.050 EUR 242 EUR
2016 6.200 EUR 248 EUR
2017 6.350 EUR 254 EUR
2018 6.500 EUR 260 EUR

Doch es handelt sich hierbei um eine nachgelagerte Besteuerung, denn ein Teil der Förderung wird bei der Auszahlung wieder zurückgeholt. Wer 2040 in den Ruhestand geht, muss die Auszahlungen aus gesetzlicher Rentenversicherung und aus Betriebsrente voll versteuern. Zudem wird auf die bAV seit 2004 auch der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung von aktuell 17 % fällig. Lediglich Betriebsrenten, die unter der Geringfügigkeitsgrenze von 141,75 EUR liegen, bleiben davon verschont.

Die verschiedenen Möglichkeiten einer Betriebsrente

Über welchen Weg für die Betriebsrente gespart wird, hängt ganz allein von der Umsetzung des Chefs ab. Er bzw. die Firmenführung allein entscheidet, welches Paket für die Mitarbeiter geschnürt wird. Es gibt dabei fünf Möglichkeiten (mit dem neuen Betriebsrentengesetz von 2018 sogar sechs), die bAV im Unternehmen zu organisieren:

  • Direktzusage
  • Direktversicherung
  • Pensionsfonts
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse

Die Direktzusage und die Unterstützungskasse sind interne Durchführungswege, da die eingezahlten Beträge meist in die eigene Firma reinvestiert werden und der Arbeitgeber über die Anlagen mitentscheidet. So kümmert er sich bei einer Direktzusage selbst um die Geldanlagen und kann sie etwa in firmeneigene Projekte mit erhofften Renditen zurückführen. Unterstützungskassen hingegen verwalten die Einlagen und legen sie möglichst gewinnbringend an. Sie kann aber auch die Hausbank des Unternehmens werden, wodurch das Geld in Form von Darlehen wieder ins Unternehmen zurückfließt.

Für wen geeignet – und für wen nicht?

Auf den ersten Blick lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge dank ihrer Steuer- und Sozialabgabenvorteile. Jedoch ist sie nicht immer und nicht für jeden sinnvoll. Vor allem die Auswirkungen der nachgelagerten Besteuerung müssen genau betrachtet werden. Bei der reinen Entgeltentwertung, bei der ein Teil des Bruttolohnes steuer- und sozialabgabenfrei angelegt wird, spart man in erster Instanz Lohnsteuer und Sozialabgaben, da der Bruttolohn gemindert wird. Jedoch reduziert dies auch die gesetzlichen Rentenbeiträge und damit die Rentenauszahlung. Zahlt man nun 30 Jahre lang in die bAV ein, muss man über 35 Jahre Rente beziehen, um die Verluste wieder reinzuholen. Utopisch. Besser wird es, wenn der Chef sich mit beteiligt, noch besser, wenn der Chef die bAV komplett finanziert. Dann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge bereits nach etwa 15 bis 20 Bezugsjahren.

Zusammenfassend profitiert also, wer:

  • zwischen 30.000 und 49.500 EUR jährlich verdient,
  • eine lange Lebensdauer zu erwarten hat,
  • bis zum Renteneintritt bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist,
  • und dessen Chef auch zuschießt.

Und für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge nicht? Gering- und Vielverdiener sollten sich nach anderen Alternativen umsehen, etwa flexible RTFs. Auch Arbeitnehmer, die häufig den Arbeitgeber wechseln, sollten über andere Altersvorsorgemöglichkeiten nachdenken. Nur selten übernimmt ein neuer Arbeitgeber alte bAV-Verträge und selbst wenn, muss mit hohen Abschlägen gerechnet werden.

Titelbild: ©iStock.com – demaerre