Es liegt auf der Hand, dass infolge der wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre die gesetzliche Rente in Zukunft den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht mehr komplett decken können wird. Wer also im Alter keinerlei Einschränkungen erleben möchte, muss entsprechend vorsorgen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, wobei die betriebliche Altersvorsorge besonders erwähnenswert ist.

Unterschiedliche Angebote bieten individuelle Adaptierung

Neben den übrigen Möglichkeiten, wie die staatliche Rente durch zusätzliche Einkommen aufgebessert werden kann, überzeugt besonders die Option der betrieblichen Altersvorsorge, kurz auch bAV genannt. Denn diese ist kostengünstig und wird besonders steuerlich gefördert. So kann der Vorgesetzte oder Unternehmer tatsächlich nicht nur während der aktiven Zeit etwas für seine Mitarbeiter tun, sondern auch dafür sorgen, dass es ihnen im Alter gut geht.

Grundsätzlich gibt es fünf Formen der bAV, die bekannteste davon ist die Pensionskasse. Diese Rentenversicherung wird vom Unternehmen für den Arbeitnehmer abgeschlossen und macht sowohl ihn während der Rente zu Lebenszeit, als auch seine Hinterbliebenen später für die Leistungen bezugsberechtigt. Auch für die Mitarbeiter bietet eine Pensionskasse einige Vorteile, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

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Steuerliche und sozialversicherungstechnische Besonderheiten der Pensionskasse

Wer als Mitarbeiter eines Unternehmens eine finanzielle Anlage in Anspruch nehmen möchte, kann dies mit einem Betrag von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung auch tun. Dieser Betrag belief sich im Jahr 2013 auf immerhin 2784 Euro bzw. 232 Euro pro Monat, die lohnsteuerfrei waren. Unter gewissen Voraussetzungen erhöht sich dieser steuerfreie Betrag sogar um bis zu 1800 Euro pro Jahr, wenn der Betroffene in den vergangenen Jahren keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG gemacht hat.

Da die Steuerfreiheit der Beträge die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen, sobald diese ausgezahlt werden, nach sich zieht, bestehen für viele Arbeitnehmer hier deutliche Vorteile. Meist sind nämlich im Ruhestand die Bezüge deutlich geringer als zur aktiven Zeit, was eine geringere Steuerleistung nach sich zieht. Auch hinsichtlich der Leistung einer Sozialversicherung kann bei Einzahlung in eine Pensionskasse eine Befreiung in Anspruch genommen werden, und zwar bis zu vier Prozent der Bemessungsgrenze der Beiträge.

Private Vorsorge ist ratsam

Wer sich jetzt die Frage stellt, ob sich die Einzahlungen in eine Pensionskasse tatsächlich lohnen, der erhält hier ein klares Ja als Antwort. Denn privat für das Alter vorzusorgen ist nicht mehr nur zu empfehlen, sondern fast schon eine Pflicht. Und wer dann im Rahmen einer betrieblichen Pensionskasse für seine Zusatzrente im Alter sorgt, kann von vielen Vorteilen profitieren und hat nicht zuletzt seit dem 01. Januar 2002 sogar einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Statistiken gehen davon aus, dass die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft nur mehr knapp 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens ausmachen wird. Damit ist klar, dass es im Sinne der Arbeitnehmer ist, diese Einbußen entsprechend abzufedern. Nur so ist sicher gestellt, dass im Altersruhestand der Lebensstandard nicht zurück geschraubt werden muss und sogar die eine oder andere Erfüllung eines Traumes möglich wird.

Berater Tipp
Wer sich als Unternehmer entschließt, in eine Pensionskasse für seine Mitarbeiter einzuzahlen, hat dabei unterschiedliche Möglichkeiten. Neben klassischen gibt es auch fondsgebundene Tarife, wobei hier die Anlagestrategie entscheidend ist. Während bei klassischen Tarifen eine fest zugesagte Mindestverzinsung Sicherheit bietet, können Mitarbeiter bei den fondsgebundenen Tarifen stärker vom Kapitalmarkt profitieren.

Eine Pensionskasse ist im Hinblick auf den Lebensabend eine sinnvolle Maßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens, wobei bei richtiger steuerlicher Betrachtung auch der Unternehmer deutlich profitiert.

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