Wer sich selbstständig machen möchte, braucht dazu nicht nur eine gute Idee, sondern meist auch eine gute Finanzierungsmöglichkeit. Hier ist das KfW Startgeld eine gute Option, die als staatlich geförderter Kredit besonders auf die Bedürfnisse von Existenzgründern ausgerichtet ist.

Exakte Förderrichtlinien müssen gegeben sein

Die KfW als größte Förderbank in Deutschland hat es sich zur Aufgabe gemacht, den wirtschaftlichen Erfolg von Startups langfristig zu sichern und für eine optimale finanzielle Ausstattung zum Ankauf von Betriebsmitteln oder sonstigen Investitionen zu sorgen.

Dabei sind die Richtlinien allerdings strikt vorgegeben, zum Einen was die Laufzeit und zum anderen was die Fördergesamtsumme betrifft. So kann ein Existenzgründer innerhalb der ersten drei Jahre der Geschäftstätigkeit diese Förderung in Anspruch nehmen und zwar genau zweimal bis zum einer Gesamtsumme von 50.000 Euro.

Dabei ist eine Verknüpfung oder eine Kombination mit anderen Förderprogrammen nicht zulässig. Auch eine Anschlussfinanzierung kann über das KfW Startgeld nicht erfolgen.

Bestimmte betriebswirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig

Wer sich um eine die Förderung der KfW Bank bemüht, der sollte wissen, dass lediglich gewisse betriebswirtschaftliche Maßnahmen mit finanzieller Unterstützung seitens der Bank möglich ist. Dazu gehören unter anderen die Übernahme oder die geregelte Nachfolge eines Unternehmens. Auch wenn man sich an einem Unternehmen in Geschäftsführungsfunktion beteiligt oder als geschäftsführender Gesellschafter in einen Betrieb einsteigt, ist das Startgeld möglich.

Tatsächlich finanziert wird mit diesem dann der Kauf von Grundstücken, Immobilien oder die Errichtung notwendiger Firmengebäude ebenso werden die Nebenkosten für den Bau getragen. Sollten individuelle Softwarelizenzen oder ein Fuhrpark für die unternehmerische Tätigkeit notwendig sein, können diese ebenfalls mit dem Startgeld finanziert werden. Auch der Bestand an notwendigen Rohstoffen oder im Ersatzteillager kann aus Mitteln des KfW Startgeldes getätigt werden, womit die Geschäftsfunktion und deren Fortbestand gewährleistet ist.

Video: KfW – Bank aus Verantwortung

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Antragsstellung ist einfach und unkompliziert

Wer sich um das Startgeld der KfW (hier gibt es weitere Infos) bemühen möchte, der muss in erster Linie mit seiner finanzierenden Hausbank sprechen und dort einen Antrag einreichen. Diese gibt ihn an die Förderbank weiter, wo eine umfassende Prüfung aller Unterlagen und des unternehmerischen Vorhabens in die Wege geleitet wird.

Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird diese dem Finanzierungsinstitut mitgeteilt. An dieser liegt es dann, ihren Kunden entsprechend zu informieren und bei positivem Bescheid den Kreditvertrag mit dem Kunden abzuschließen.

Anschließend steht der Unternehmensgründung bzw. der Finanzierung der geplanten Vorhaben nichts mehr im Wege. Aufgrund der engen Kooperation der KfW mit regionalen Banken vor Ort, ist gewährleistet, dass bei Fragen oder Problemen diese als erster Ansprechpartner um Lösungen bemüht ist.

Berater Tipp

KfW Startgeld lässt Unternehmensträume wahr werden

Auch wenn zur erfolgreichen selbstständigen Tätigkeit viel mehr dazu gehört als die passende Finanzierung, ist hier doch ein kompetenter Partner wichtig. Dieser gewährleistet, dass sich der Unternehmer auf sein Geschäft konzentrieren kann.

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