Die staatlich geförderte Eigenheimrente wird unter Verbrauchern wieder beliebter. Nachdem die Riester-Rentenverträge 2013 stark zurückgegangen sind, wird der sogenannte „Wohnriester“ zunehmend attraktiver. Das liegt nicht zuletzt an den Neuerungen, die diese Form der Riester-Förderung seit 2014 mit vielen Vorteilen aufwerten und so zu einer gefragten Möglichkeit der Altersvorsorge machen. Die Förderung ist im Jahr 2014 noch flexibler geworden und unterstützt den Traum vieler Deutscher von den eigenen vier Wänden.
Wohnriester als Altersvorsorge
Der Wohnriester ist eine staatliche Förderung, mit der in die eigene Immobilie investiert werden kann. Bereits seit 2008 nutzen Anleger diese Form der Unterstützung, um eine Verschuldung durch Darlehen und Kredite beim Hausbau oder beim Erwerb einer Wohnung möglichst gering zu halten und vor allem im Alter schuldenfrei zu sein. Bis Ende 2013 konnte die Riester-Förderung ausschließlich in neue Objekte investiert werden, seit Januar 2014 ist es aber auch möglich, bereits bestehende Immobilien durch den Wohnriester zu entschulden. Aber das ist noch nicht alles:
Die Einschränkung zur Entnahme ist aufgehoben
Bis Anfang 2014 durfte das angesparte Riester-Darlehen nur dann ausgezahlt werden, wenn unmittelbar die Anschaffung einer Immobilie anstand oder zu Beginn der festgelegten Auszahlungsphase. Die gesetzlich verankerten Änderungen erlauben nun, dass das Riester-Guthaben jederzeit ausgezahlt werden darf, um selbst genutztes Wohneigentum zu refinanzieren. Auch die Verzinsung, die mit 2 % auf das Darlehen erfolgt und im Rentenalter fällig wird, reduziert sich ab 2014 auf nur noch 1 %, damit verringern sich die angelaufenen Steuern deutlich. www.lbs.de bietet diese Form der Riester-Förderung an und legt die neuen Vorteile klar auf die Hand: Entschuldung ist früher und schneller möglich und der neue Wohnriester lohnt sich auch für bestehende Eigenheimbesitzer.
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Flexibler für das Alter vorsorgen
Neben weiteren Vorteilen, wie der möglichen reduzierten Einmalbesteuerung, die bisher nur zu Beginn des Vertragsabschlusses möglich war und seit 2014 jederzeit in Betracht gezogen werden kann, und einer flexibleren Reinvestition sorgt der neue Wohnriester vor allem für das Rentenalter vor und bietet Förderungen bei einem Barriere reduzierendem Umbau des Wohneigentums. Ein Umbau der Immobilie in eine alten- oder behindertengerechte Anlage hat seit 2014 auf den Erhalt der Wohnriester Förderung keinen negativen Einfluss mehr. Das ist vor allem für die Altersvorsorge sehr attraktiv und führt zu einer steigenden Zahl von Wohnriester-Vertragsabschlüssen seit Anfang 2014. Es lohnt sich also mittlerweile, statt einen Rentenversicherungsvertrag abzuschließen oder einen Spar- oder Fondsvertrag zu unterschreiben, als Immobiliensparer lieber die staatlich geförderte Wohnriester-Förderung in Anspruch zu nehmen und damit die private Altersvorsorge zu unterstützen.
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Bildquelle: ©iStock.com – s-c-s
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