Die Selbstständigkeit bringt viele Pflichten mit sich. Allerdings auch die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszusteigen und in die private Krankenversicherung zu wechseln. Das ist ein Privileg, welches unter anderen Selbstständigen vorbehalten ist.
Doch lohnt sich ein Wechsel wirklich immer? Ein kritischer Blick auf den Wechsel zeigt, dass nicht alles Gold ist was glänzt.

Eine Rückkehr zur GKV nur bedingt möglich

Wer sich einmal für den Eintritt in eine private Krankenversicherung entschlossen hat, dem wird die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung oft schwer gemacht. Wenn gleich es inzwischen Mittel und Wege gibt, auch als Selbstständiger wieder zur gesetzlichen Versicherung zu wechseln, ist das Ganze dann doch mit sehr viel Aufwand verbunden.

Entscheidet man sich also für die PKV, dann sollte der Entschluss mit Bedacht fallen. Ein solcher Wechsel lohnt sich in der Regel auch nur für junge und alleinstehende Selbstständige mit einem hohen und natürlich sicheren Einkommen.

Mit Familie besser in der GKV bleiben

Hat man bereits Kind und Kegel, dann ist der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung schlicht weg anzuraten, denn nur hier kann der Versicherungsnehmer die gesamte Familie kostenlos mitversichern. Das ist in der privaten Krankenversicherung nicht möglich.

Auch gesetzlich Versicherte, die das 55.Lebensjahr bereits hinter sich haben, sollten besser in der gesetzliche Krankenversicherung verbleiben, weil sich die privaten Krankenversicherungen oft weigern, ältere Menschen als neues Mitglied aufzunehmen.

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Der Wechsel der GKV

Niemand ist gezwungen bei einer bestimmten, gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Heute steht es einem jeden frei, die Kasse selber zu wählen. Da der Beitragssatz vereinheitlicht ist, liegen die wesentlichen Unterschiede bei den einzelnen Kassen nur noch im Leistungsspektrum als auch bei dem Zusatzbeitrag.
Zahlreiche und vor allem unabhängige Vergleichsportale bieten jederzeit kostenlos die Möglichkeit an, sich einen Überblick über einzelne Leistungen der Kassen zu verschaffen. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, so lang man keinen bestimmten Wahltarif abgeschlossen hat.

Krankengeld und Wahltarife

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse werden als freiwillige Mitglieder eingestuft und die Beiträge anhand einer Bemessungsgrenze (siehe: aktuelle Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung) festgelegt. Aktuell liegt das fiktive Mindesteinkommen für Selbstständige bei 2073,75 Euro. Der zu zahlende Mindestbeitrag liegt nach einer Beispielrechnung für einen über 23 jährigen ohne Kinder bei 356,69 Euro, die ein Selbstständiger mindestens zahlen muss.

Liegt das Einkommen deutlich darunter, so muss ein Nachweis erfolgen. Dann müssen allerdings auch alle Kapitalanlagen und weitere Einnahmen, wie beispielsweise Mieten offengelegt werden. Nach Prüfung eines sogenannten Härtefalls, kann sich der Beitrag um gut ein Drittel reduzieren.

Als Selbstständiger hat man natürlich, wie jeder andere Versicherte auch, Anspruch auf Krankengeld nach dem 43.Tag. Gezahlt wird die Höhe, welche dem letzten Einkommen entspricht.

Leistungen steigern durch höhere Beiträge

Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten inzwischen eine große Auswahl an unterschiedlichen Wahltarifen an. Hier darf der Versicherte sich aussuchen, was zusätzlich an Leistungen geboten werden soll. Unter anderen kann der Beginn der Zahlung für Krankengeld vorverlegt werden. Auch Leistungen, wie alternative Medizin, Therapien und Chef-Arzt Behandlungen sind dann möglich.
Jedoch muss man an dieser Stelle bedenken, dass man sich bei einem Wahltarif 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse bindet.

Berater Tipp

Fazit

Eine Frage, die sich letztendlich ein jeder leider selber beantworten muss. Fakt ist, dass es für einen Selbstständigen mit Familie oder im fortgeschrittenen Alter mehr Vorteile bringt, einfach in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Immerhin steht es einen frei, für welche Krankenkasse man sich letztendlich entscheidet.

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