Die Sanktionslisten der Europäischen Union (EU) und der USA gegen Russland umfassen mittlerweile 97 private und juristische Personen. Betroffen sind Politiker, das Militär, Unternehmer und deren Firmen. Von Woche zu Woche wird diese Liste immer länger und damit steigt die Pflicht deutscher Unternehmer ihre russischen Geschäftspartner genaustens zu prüfen.
Deutsche Unternehmen, die sich im Russlandgeschäft engagieren müssen seit Beginn der Sanktionen gegen Russland sehr vorsichtig sein, denn mit Firmen, die auf der Sanktionsliste der EU und USA stehen, z.B. die auf der Krim beheimateten Unternehmen Feodsija und Tschernomorneftegas, dürfen keine Geschäfte gemacht werden. Wird dies trotz Warnung dennoch gemacht, so machen sich die deutschen Unternehmen strafbar.
Auch keine Geschäfte mit Privatpersonen
Auf der Sanktionsliste der EU und der USA stehen bereits 97 Namen. Das sind jedoch nicht nur russische Unternehmen sondern auch einzelne Personen, und auch mit denen dürfen keine Geschäfte abgeschlossen werden. Hier kann es jedoch schwierig werden, herauszufinden, in welchen Firmen die einzelnen Personen involviert sind.
Bernd Hones, Repräsentant von Germany Trade & Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik Deutschland – in Moskau erklärt: „Es dürfen keine Geschäfte mit Firmen abgeschlossen werden, an denen Personen auf der Sanktionsliste mehrheitlich beteiligt sind oder entscheidenden Einfluss ausüben.“ Zudem sei es in Russland ein weit verbreitetes System, Familienangehörige als Strohmänner einzusetzen, so Hones weiter. Daher sei es jetzt entscheidend herauszufinden, wer genau hinter welchem russichen Unternehmen stehe.
USA-Sanktionsliste ist zu beachten
Für deutsche Unternehmen ist nicht nur die EU-Sanktionsliste von Bedeutung sondern auch die USA-Sanktionsliste, denn deutsche Firmen, die ihren Sitz in den USA haben düren mit sanktionierten russischen Unternehmen keine Geschäftsbeziehungen mehr pflegen. Bei einem Verstoß müssen sich nicht nur die Firmen, sondern sogar die Geschäftsführer vor dem amerikanischen Gericht verantworten. Deutsche Unternehmen müssen daher besonders vorsichtig sein und genau überprüfen zu wem sie Geschäftsbeziehungen halten.
Viele Vermögen bereits eingefroren
Von siebzehn, der von den Vereinigten Staaten sanktionierten Unternehmen, wurde bereits das Vermögen eingefroren. Zu den betroffenen Firmen gehören Banken, Transportunternehmen und Energiekonzerne.
Daneben wurden einige russische Banken, unter andere, die Bank Rossija von Juri Kowaltschuk, von den internationalen Zahlungssystemen der Kreditkartenfirmen VISA und Mastercard abgeschaltet, was zur Folge hat, dass die Kunden dieser Banken weltweit keine Transaktionen mehr durchführen können.
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Unwissen schützt vor Strafe nicht
Im Zweifel sollte man die Zusammenarbeit mit fragwürdigen Unternehmen meiden, rät Hones, denn die Strafen, die drohen, sind nicht zu unterschätzen. Daneben drohe der Firma und ebenso dem Geschäftsführer und den Mitarbeitern ein Imageschaden, sollten sie sich vor Gericht verantworten müssen, so Hones weiter. Dabei spielt es keine Rolle ob die Geschäftsbeziehungen bewusst oder unbewusst weitergeführt worden sind.
Insbesondere die USA geht erbarmungslos gegen Unternehmen vor, die sich nicht an die Regeln halten. Sergek Sumlenny, Pressesprecher und Sanktionsexperte bei Russia Consulting in Moskau, berichtet, dass die Gerichte in den USA bei böswilligem Verhalten Strafen in Millionenhöhe verhängen dürfen, zudem können sie der Person, die entscheidungsbefugt war, eine Gefängnisstrafe auferlegen. Laut Sumlenny nehmen US-Ermittler die Hilfe ihrer Botschaften und Konsulate im Ausland in Anspruch, um Verstoße aufzuspüren.
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Bildquelle: shutterstock.com – Reidl
Quelle: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=1018520.html
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