Shakespeare dreht sich wahrscheinlich immer in seinem Grab um, wenn mal wieder jemand seinen bekannten Vers aus Hamlet („Sein oder Nicht-Sein“) für seine eigenen Bedürfnisse umformuliert. Aber passender kann ein Einstieg kaum sein: Riestern oder Nicht-Riestern, das ist hier die Frage! Eine eindeutige Meinung gibt es allerdings (leider) nicht – es lohnt sich, es lohnt sich nicht, es lohnt sich ein bisschen – ja, was denn nun? In zehn bis zwanzig Jahren gehen die ersten Riester-Sparer in Rente und wahrscheinlich wird sich erst dann zeigen, wer richtig lag.
Die Bundesregierung selbst sieht die Riester-Rente als Erfolg und als absolut sinnvoll an. Was sollen sie auch anderes sagen, war ja schließlich ihre Idee. Aber mal unter uns (im Flüsterton): so ganz ohne Fehler kann eine Entscheidung unserer Regierung nicht sein.
- Von Kinderzulagen, Mindestbeiträgen und förderfähigen Verträgen
- Riester-Rente: Sind sie förderungsfähig?
- Mindesteigenbetrag sollte eingehalten werden
- Banksparplan statt Riester-Versicherung
- Riester-Rente: Banksparpläne als Alternative
- Video: Riester-Rente: Die größten Missverständnisse
- Die Gefahr der Rückforderung
- Vorteile für Geringverdiener?
Sind ja schließlich auch nur Menschen. Und siehe da: so einfach, wie man es uns schmackhaft machen will, ist es gar nicht. Die Riester-Rente ist ein komplexes Thema und oftmals werden Kunden einfach falsch beraten. Bei über 5.000 Riester-Produkten auf dem Markt ist das kein Wunder. Da finden auch Finanzexperten vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Wie soll es da den „Normal-Verbrauchern“ besser ergehen?
Von Kinderzulagen, Mindestbeiträgen und förderfähigen Verträgen
Die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester (SPD) benannte Form der staatlich geförderten Altersvorsorge wurde 2002 von Rot-Grün eingeführt, um die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente auszugleichen. Damals wurde das Rentenniveau von 70 % auf 67 % reduziert.
Riester-Sparer erhalten seit 2005 eine Förderung in Höhe von 154 Euro pro Jahr. Einen „Berufseinsteiger-Bonus“ von 200 Euro im ersten Jahr bekommen Sparer, die nach dem 31.12.1982 geboren worden sind und bei Abschluss des Vertrages das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben. Geht man nur nach den Zahlen, so lohnt sich die Riester-Rente tendenziell für kinderreiche Sparer.
So erhält man für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, eine Zulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr und für die kleinen Racker, die nach 2008 geboren wurden, sogar 300 Euro. Einen Anspruch auf Kinderzulage hat man für jedes Kind, das ab Vertragsschluss zumindest einen Monat lang Kindergeld bekommen hat.
Riester-Rente: Sind sie förderungsfähig?
Um eine Riester-Rente abschließen zu können, muss man zunächst zum förderungsfähigen Personenkreis zählen. Dazu gehören: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Ehegatten von Begünstigten, die nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehören, Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit, versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte, unter bestimmten Voraussetzungen Bezieher von Arbeitslosengeld II und Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Rente pflichtversichert waren oder unmittelbar vor dem Bezug der Versorgung wegen Dienstunfähigkeit Anwartschaften in dem betreffenden Alterssicherungssystem erworben haben.
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, selbständig Tätige ohne Versicherungspflicht und solche, die wegen der Geringfügigkeit der Tätigkeit versicherungsfrei sind, geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken, Bezieher einer Rente wegen Alters und Bezieher von Grundsicherungen sowie unter Umständen Arbeitnehmer des öffentlichen oder des kirchlichen Dienstes können nicht von den staatlichen Zulagen der Riester-Rente profitieren.
Mindesteigenbetrag sollte eingehalten werden
Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, muss man pro Jahr einen Mindesteigenbetrag einzahlen. Dieser beträgt seit 2005 mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens. Darüber hinaus gibt es den sogenannten Sockelbetrag (60 Euro pro Jahr = fünf Euro pro Monat), der dann eingezahlt werden muss, wenn im Vorjahr kein positives Einkommen erzielt worden ist oder der errechnete Mindesteigenbetrag geringer ist als der Sockelbetrag. Wer finanziell in der Lage ist, kann auch mehr als vier Prozent seines Einkommens in die private Riester-Rente einzahlen (maximal 2.100 Euro pro Jahr).
Das hat aber keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Zulage, da diese für jeden Sparer, der zumindest den Mindestbetrag bzw. den Sockelbetrag einzahlt, gleich ist. Allerdings kann man so das eigene Altersvorsorgekapital erhöhen und somit grundsätzlich auch die künftige Rentenleistung. Aber Vorsicht: Zahlt man hingegen weniger als den Mindestbetrag ein, so reduziert sich gleichzeitig die Zulage.
Auch sollte man darauf achten, dass nicht alle privaten Renten förderungsfähig sind! Nur für Produkte/Verträge, die eine amtliche Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) vorweisen können, erhält man die staatlichen Zulagen. Informationen dazu findet man auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.
Banksparplan statt Riester-Versicherung
Die Riester-Rente hat seit ihrer Einführung einen wahren Ansturm erlebt, doch im ersten Quartal 2013 ging nun zum ersten Mal die Zahl der bestehenden Verträge zurück. Der Grund: die Skepsis an diesem Altersvorsorgeprodukt scheint die Verbraucher zu lähmen. Kein Wunder, wird doch über keine andere private Rente so sehr gestritten, wie über die Riester-Förderung. Zudem gibt es so viele Produkte auf dem Markt, dass sich viele einfach überfordert fühlen und eine gewissenhafte Beratung steht leider auch nicht immer an der Tagesordnung.
Klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen sind die gängigsten Varianten unter den Riester-Produkten, da sie mehrheitlich als die sicherste Alternativen angesehen werden. Doch nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg sind solche Verträge eigentlich die schlechteste Wahl und es wird dringend vor dem Abschluss einer Riester-Versicherung gewarnt. Verwaltungskosten würden in vielen Fällen nicht nur die staatlichen Zulagen verschlingen, sondern auch richtig an den eigenen Ersparnissen knabbern. Finanztest überprüfte 42 private Riester-Rentenversicherungstarife und nur fünf davon haben die Endnote „Gut“ erhalten. Daneben schlossen sieben Tarife nur mit „Ausreichend“ ab und elf Versicherungsverträge konnten aufgrund mangelnder Informationen nicht mal bewertet werden.
Riester-Rente: Banksparpläne als Alternative
Neben den Fondsparplänen (das Geld fließt nach einem festgelegten Plan in Aktien-, Renten- oder Mischfonds), die sich insbesondere für risikofreudige Sparer eignen würden, empfehlen die Verbraucherschützer Banksparpläne. Die Zinsen beeindrucken einen zwar nicht, dafür fallen keine Provisionen und in der Regel auch keine oder nur geringe Verwaltungskosten an.
Leider bieten einige Sparkassen und Banken den Abschluss eines Banksparplanes erst gar nicht an, da der Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung für die Berater häufig eine höhere Provision bedeutet. Aber nicht verzagen: die Bank/Sparkasse muss sich nicht am Wohnort befinden! Das heißt, dass man selbst in anderen Städten ein Konto einrichten lassen kann. Informieren lohnt sich in diesem Fall mal wirklich.
Seit 2008 gibt es auch den sogenannten „Wohn-Riester“. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um eine Rente im eigentlichen Sinne. Mit dem Wohn-Riester soll der Bau oder der Kauf von Wohneigentum gefördert werden und damit gleichzeitig auch das mietfreie Leben im Alter. Es existieren zwei Varianten: zum einen der verzinste Sparvertrag von Bausparkassen und zum anderen die festverzinsten Bankdarlehen, für dessen Tilgung dann die Riesterförderung herangezogen wird. Natürlich sollte man sich auch hier gründlich informieren und darauf achten, dass man in keine Fallen tritt (z.B. Rückzahlung von Zulagen, wenn das Eigenheim verkauft wird). Einen Überblick zu den verschiedenen Riester-Formen kann man sich hier verschaffen.
Video: Riester-Rente: Die größten Missverständnisse
Die Gefahr der Rückforderung
Wie sollte es in Deutschland auch anders sein: Natürlich gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen. Im Falle einer schädlichen Verwendung müssen alle erhaltenen Grund- und Kinderzulagen vollständig zurückgezahlt werden auch verliert man Steuer- und Zinsvorteile. Eine sogenannte schädliche Verwendung liegt dann vor, wenn das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen ausgezahlt wird. Es ist u.a. gesetzlich geregelt, dass die Ersparnisse in Form einer lebenslangen Rente und nicht vor dem 60. Lebensjahr dem Sparer zugehen darf.
Die vorzeitige Kündigung eines Vertrages sowie der Wechsel auf einen nicht-zertifizierten Vertrag führen zur Missachtung der Regeln und damit zum Verlust der Förderung. Die Übertragung von gefördertem Altersvermögen im Rahmen des Versorgungsausgleiches während einer Scheidung stellt indes keine schädliche Verwendung dar, jedoch die Auszahlung des Vermögens an den Erben bei Tod des Förderberechtigten in der Sparphase. Auch liegt eine schädliche Verwendung vor, wenn mit der Förderung eigentlich der Erwerb eines Eigenheimes unterstützt werden sollte, das Kapital dann aber doch nicht wohnwirtschaftlich genutzt wird.
Innerhalb von vier Jahren darf die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu Unrecht ausgezahlte Zulagen zurückbuchen. Leider hat sich in der Vergangenheit jedoch gezeigt, dass in dieser Hinsicht viele Fehler geschehen. Spiegel-Online berichtete von rund 80.000 Fällen, in denen zu viel Geld zurückgefordert wurde. Zudem würden die Zulagen ohne Vorwarnung und Begründung zurückgebucht. Eine Beschwerde, die kompliziert und extrem langwierig sei, bleibt oftmals ohne Erfolg.
Sollte man finanziell nicht mehr in der Lage sein, seinen eigenen Beitrag für die Riester-Rente zu leisten, so raten Experten von einer Kündigung ab. Stattdessen sollte man den Vertrag lieber ruhen lassen. Mangels eigener Einzahlungen werden allerdings während der Ruhepause keine Zulagen gezahlt und das Kapital erhöht sich nur noch über die Zinsen, aber dafür wird die bereits ausgezahlte Förderung nicht zurückgebucht.
Vorteile für Geringverdiener?
Die gesetzliche Rente wird in den nächsten Jahren wohl weiter sinken (so ist es zumindest geplant) und dies wird sich unweigerlich auf die Geringverdiener auswirken. Auch wenn Arbeitsministerium und Deutsche Rentenversicherung besänftigen indem sie behaupten, Altersarmut sei aktuell kein Massenphänomen, so kann sich dieses Blatt schnell wenden.
Es ist zweifelhaft, ob die Riester-Rente der Altersarmut vorbeugen kann, auch wenn es so zumindest gedacht war. Gerade die Geringverdiener sollten eigentlich von der staatlichen Förderung profitieren. Die Realität sieht aber leider oft anders aus. Auf Anfrage der Süddeutschen liegen die auszuzahlenden Riester-Renten aus heute bestehenden Verträgen bei durchschnittlich 1000 Euro im Jahr – also nur rund 85 Euro im Monat. Viel Geld ist das nicht. Auch wird die Riester-Rente im Alter besteuert, das wiederum hat allerdings weniger Auswirkungen auf die Riester-Sparer, die nur einen geringen eigenen Betrag einzahlen.
Zudem bringt die Riester-Rente eine weitere Erschwernis mit für die Menschen, die ganz dringend eine Aufstockung ihrer Renten bräuchten: Riester-Einkünfte gehen in die Berechnung der Grundsicherung ein. Wer im Alter also Sozialhilfe beantragen muss, weil seine gesetzliche Rente unter der staatlichen Grundsicherung liegt, wird schon wieder mit Abzügen rechnen müssen. Na ja, Eigenvorsorge geht halt vor staatlicher Fürsorge, so sieht es zumindest die Bundesregierung.
Nach Ansicht von Renten-Experten rechnet sich die Riester-Rente nicht in allen Fällen und es kann ratsam sein sich unabhängigen Rat zu holen. Also nicht vom (eigenen) Versicherungsmakler beraten lassen, dem kommt es im Zweifel nämlich eher auf seine Provision an. Eine Möglichkeit sind die Verbraucherzentralen, allerdings sind diese Beratungen mit Kosten verbunden.
Bild: ©Robert Kneschke – Fotolia.com
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