In den letzten Wochen ist über einige Änderungen für die gesetzliche Rente heftig diskutiert und berichtet worden. Damit soll die Erziehungsleistung der Eltern mehr als bisher anerkannt und ein Teil der Nachteile soll abgefedert werden.

Eltern schaffen Werte für die gesetzliche Rente

Die Bertelsmann Stiftung stellte am 17.01.2014 eine interessante Studie vor, die sich u.a. mit der Frage der Gerechtigkeit der Rentenversicherung innerhalb der eigenen Generation befasst und auf einige Nachteile für Eltern hinweist. So weist die Stiftung darauf hin, dass es keine Ermäßigungen beim Beitragssatz für alle diejenigen geben würde, die Kinder groß ziehen. Die Bertelsmann Stiftung bewertet auch den Nutzen eines durchschnittlichen heute 13-jährigen für die gesetzliche Rente: Dieser würde 77.000 Euro mehr einzahlen, als er herausbekommen würde. Dies ist Grund genug die bisherigen Regeln näher zu beleuchten und sich Gedanken über die Gerechtigkeitsfrage zu machen.

Probleme sind bereits im Jahr 2030 zu erwarten

Die Stiftung nutzt Berechnungen des Volkswirtschaftsprofessors Martin Werding, um die Probleme der hohen notwendigen Auszahlungen und der vergleichsweise geringeren Zahl an Beitragszahlern anzusprechen. Dessen Berechnung geht davon aus, dass aufgrund der hohen Anzahl Kinderloser nicht genügend Beitragszahler zur Verfügung stehen würden, um sowohl die gesetzliche Obergrenze der Beiträge (22 Prozent), als auch das Mindestrentenniveau einhalten zu können. Demnach gäbe es es trotz der 156 unterschiedlichen Fördermaßnahmen für die Familien dennoch Nachteile für alle diejenigen, die sich für Kinder entscheiden. Insbesondere in dem Zeitraum, in dem die Kinder noch relativ klein sind, würden viele Mütter keiner Berufstätigkeit nachgehen. Deshalb würden sie für diese Jahre keine oder geringere Beiträge in der Rentenversicherung leisten. Da es die strikte Bindung der Rentenhöhe an die geleisteten Einzahlungen gibt, erhalten Mütter somit später auch eine geringere Rente als Kinderlose.

Ist die Gefahr der Übertreibung gebannt?

Auch wenn die gesetzliche Rente einige Ungerechtigkeiten enthält, so sind insbesondere die Kommunikation und Infografiken zu der Studie doch etwas gewöhnungsbedürftig. In einer Grafik wird davon gesprochen, dass die heutige Eltern-Generation zwei Generationenverträge bedienen würde. Einerseits würden sie Erziehungsleistungen und -arbeit für ihre eigenen Kinder bereitstellen, andererseits aber auch die Beiträge für die vorherige Generation bezahlen. Allerdings finden wir die Grafik leicht irreführend, denn es ist genau das Wesen des Generationenvertrages, welches angesprochen wird: Die derzeit arbeitende Generation sorgt für die eigenen Mütter und Väter und die Kindererziehung. Wenn diese dann in den Ruhestand gehen, dann sorgt die nächste Generation für sie. Für die Kritik wird also das eigentliche Konstruktionsprinzip herangezogen, was angesichts der jahrzehntelangen Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner bisher bewährt hatte. Deshalb bleiben Fragen bei der Bewertung der Studie offen!

Berater Tipp

Ein interessanter Denkanstoss bleibt

Die Studie könnten alle, die an die private Altersvorsorge denken, aber auch als eine Art Weckruf interpretieren: Die reine Bindung der später gezahlten Rente an die vorherigen Einzahlungen alleine aus Einkommen aus nichtselbständiger Beschäftigung erscheint nicht mehr zeitgemäß. Deshalb sorgen viele Menschen für die Ruhestands-Phase gezielt mit einer weiteren Altersvorsorge vor. Letztendlich ist es eine Entscheidung im rahmen des demokratischen Willensbildungs-Prozesses, ob es weitere Änderungen der Rentenbeiträge und Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten geben solle oder ob ein zusätzlicher Steuerzuschuss die Rente für alle aufstocken soll.

Video: Was von der Rente über bleibt …

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