Beamtenpension

Beamtenpension stellt Altersversorgung für Beamte sicher

Wer im öffentlich-rechtlichen Dienst tätig ist, erhält nach dessen gesetzlicher Grundlage im Ruhestand eine Pension, die auch als Beamtenpension bezeichnet wird. Sowohl die Personengruppe als auch die exakte Bezugshöhe sind dabei gesetzlich genau definiert. Höhe der Beamtenpension hängt von der Dauer der Tätigkeit ab Egal ob Beamte, Richter und Soldaten aber auch Kirchenbeamte oder Pfarrer, alle die in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis arbeiten, erhalten als Altersvorsorge für Beamte eine Pension.