BGH-Urteil: Der Ausstieg aus Lebensversicherungen bleibt teuer
Der Bundesgerichtshof hat am 11. September mit zwei Urteilen (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13) über die Berechnung des Rückkaufswerts von Lebensversicherungen nach erfolgter Kündigung entschieden. Zum Nachteil der Kunden: Versicherungen dürfen auch in Zukunft bis zur Hälfte der Beiträge behalten. Nach Aussagen von Verbraucherschützern kündigen rund 80 Prozent der Kunden ihre Lebensversicherungen vorzeitig. Gründe dafür sind vor allem Arbeitslosigkeit, Scheidung, Kauf einer Immobilie und Schulden. In diesen