Eine etablierte Marke ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Viele Kunden treffen die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt häufig nur, weil sie mit der Marke bestimmte Eigenschaften verbinden. Damit dieses Vertrauen nicht erschüttert wird, muss die Marke geschützt werden. Das dabei entstehende Risiko wird leider immer noch in vielen Unternehmen unterschätzt. Der wichtigste Schritt, um eine Marke zu schützen, ist die Anmeldung eines Zeichens im Markenregister. Damit ist nicht nur die Verwendung der Marke selbst geschützt, auch nachempfundene Namen oder Symbole dürfen von Dritten nicht mehr ohne Erlaubnis verwendet werden.
Eintragungsfähigkeit meist unproblematisch
Zunächst muss geprüft werden, ob die Marke eintragsfähig ist. In den meisten Fällen dürfte diese Voraussetzung kein Problem darstellen; allerdings gibt es Begriffe, die freihaltebedürftig sind. Wer Tablets verkaufe möchte, dürfte kaum den Namen „Tablet“ für seine Marke verwenden, sofern er auch kompakte Computer mit Touchscreen vertreiben möchte. Der Name „Tablet“ für ein ganz anderes Produkt wäre hingegen durchaus zulässig. Außerdem müssen die Produkte von jenen anderer Unternehmen unterscheidbar sein – was beinahe immer der Fall sein wird.
Vor der Eintragung: Prüfen auf potenzielle Konflikte
Heikler ist da schon die Frage, ob eventuell Dritte versuchen werden, gegen die Eintragung des Markennamens zu klagen. Spektakuläre Prozesse haben in der Vergangenheit gezeigt, dass es in der Folge des Markenschutzes zu teuren, internationalen Prozessen kommen kann, die es bereits im Vorfeld zu vermeiden gilt. Besonders hierbei ist eine Beratung hilfreich: Einige Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, bei der Umsetzung des Markenrechts behilflich zu sein. Dieser Service beinhaltet auch, dass das Potenzial möglicher Klagen überprüft wird. Grundsätzlich trägt aber das Unternehmen die Hauptverantwortung für dieses Risiko. Je länger darauf gewartet wird, bis eine bereits verwendete Marke geschützt wird, desto größer ist auch das Konfliktrisiko. Denn dann besteht die Möglichkeit, dass die Marke von der Konkurrenz verwendet oder gar geschützt wird. Der Service externer Dienstleister besteht zumeist auch darin, laufend zu überprüfen, ob ähnliche Marken eingetragen werden und damit die Kennzeichnungsfähigkeit der eigenen Marke verringern. Rechtsanwaltskanzleien wie Heldt Zuelch, die sich unter anderem mit dem Markenrecht befassen, stellen eine sinnvolle Hilfe dar.
Partnerschaften durch Lizenzvereinbarungen
Eine bekannte Marke stellt schon als solches einen Wert dar – das zeigen nicht zuletzt bekannte Marken wie Coca-Cola oder Mercedes-Benz. Mit diesem Wert lässt sich nicht nur durch den Verkauf der eigenen Produkte, sondern auch durch die Vergabe von Lizenzen Geld verdienen. Eine fachliche Beratung ist auch bei der Erstellung solcher Lizenzverträge hilfreich, damit es nicht zu der Verwässerung einer bekannten Marke kommt. Darüber hinaus kann auch durch eine vorherige Prüfung ermittelt werden, welche Möglichkeiten durch Lizenzvereinbarungen entstehen.
Markenschutz am besten mit Rundum-Service
Die eigene Marke ist ein wertvolles Kapital. Der Einfluss auf Vertrieb und Umsatz hat einen größeren Effekt als das Wirken des Marketings – aus diesem Grund sollte eine Marke auch durch Eintragung in das Markenregister geschützt werden. Je früher der Wert einer Marke erkannt und geschützt wird, desto einfacher. Trotzdem sollte der Prozess der Eintragung durch eine fachliche Beratung begleitet werden. Entsprechende Dienstleister loten auch die Möglichkeiten von Lizenzverträgen aus und prüfen, ob nach der Eintragung Gerichtsprozesse drohen.
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