Wird ein Arbeitnehmer durch einen Sportunfall in der Freizeit – beispielsweise durch Skiunfälle – arbeitsunfähig, stellt sich schnell die Frage, ob sich das arbeitsrechtlich auswirkt. Besteht eine Gefahr für den Job bei privaten Sportunfällen?
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- Das Arbeitsrecht sieht in einigen Fällen das Sportverbot durchaus vor
- Problemfälle entstehen häufig bei der Entgeltfortzahlung
- Video: Forum Recht: Arbeitsrecht - immer Ärger mit der Krankmeldung
- Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nichts zu befürchten
- Arbeitnehmer müssen sich nicht sorgen, wenn Skiunfälle zur Krankschreibung führen
Das Arbeitsrecht sieht in einigen Fällen das Sportverbot durchaus vor
Generell darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter keine Vorgaben machen, wie er seine Freizeit gestalten darf. Das heißt, dass auch ein Krankheitsfall, der sich aus einem Skiunfall ergibt, der in der Freizeit passiert wird, den Job generell nicht gefährden kann. Auch wenn die Krankschreibung im ungünstigsten Falle über die sechswöchige Lohnfortzahlung überschreitet, der Mitarbeiter damit längerfristig durch Skiunfälle ausfällt, besteht seitens des Arbeitgebers grundsätzlich kein Recht auf Kündigung.
Allerdings sieht das Arbeitsrecht auch ein grundsätzliches Sportverbot vor, das der Arbeitgeber aussprechen kann. Dies ist beispielsweise dann umsetzbar, wenn der Arbeitnehmer einen hochdotierten Job bekleidet, daher hohe Kosten für das Unternehmen verursacht, dabei aber gleichzeitig eine als gefährlich eingestufte Sportart betreibt. Bekannt ist diese Aussprache eines Sportverbotes beispielsweise für hochdotierte Fußballspieler, denen zum Schutz ihrer Beine das Skifahren für die Dauer ihres Einsatzes beim Verein untersagt wird.
Problemfälle entstehen häufig bei der Entgeltfortzahlung
Nicht selten ist dem Unternehmen weniger daran gelegen, den Arbeitnehmer nach dem Sportunfall grundsätzlich zu kündigen. Viel häufiger geht es – gerade bei längerfristigen Arbeitsunfähigkeiten – um Streitigkeiten um die Entgeltfortzahlung. Unternehmen sind dann zwar bereit, dem Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz freizuhalten. Allerdings verwehren sie die Entgeltfortzahlung. Gerichte haben hier entschieden, dass dem Arbeitnehmer grundsätzlich die Zahlung des Entgeltes für den rechtlich fixierten Zeitraum zusteht.
Im Gegenzug darf der Arbeitgeber dann aber auch unter Umständen die Forderung aussprechen, dass der Arbeitnehmer die Sportart, die zu den erheblichen Unfallfolgen geführt hat, nicht mehr ausübt. Ist der dazu nicht bereit, kann dies auch Konsequenzen für den Job bzw. künftige mögliche Unfälle haben. Auf diese Musterprozesse wird sich der Anwalt beziehen, der die Vertretung vor Gericht übernimmt. Bedenken sollte man aber, dass solche Streitigkeiten in der Regel nur bei extrem langem Ausfall des Mitarbeiters oder bei hoher Dotierung des Jobs überhaupt erst aufkommen.
Video: Forum Recht: Arbeitsrecht – immer Ärger mit der Krankmeldung
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nichts zu befürchten
Generell gilt für Arbeitnehmer, dass sie ihre Freizeit ganz nach eigenen Wünschen gestalten können. Einem Mitarbeiter darf also seitens des Unternehmens, in dem er beschäftigt ist, grundsätzlich keinesfalls eine Konsequenz für den Job entstehen, wenn er sich in der Freizeit bei der Ausübung der sportlichen Aktivitäten verletzt. Auch das Verbot der Ausübung einer Sportart kann nur in seltensten Fällen – dann auch nur begründet – erfolgen. Dies ist beispielsweise bei den hochdotierten Fußballspielern möglich, die auf ihre Gesundheit angewiesen sind und deren Ausfall einen erheblichen Kostenfaktor für den Arbeitgeber darstellt.
Durchschnittliche Arbeitnehmer sind grundsätzlich frei in der Gestaltung ihrer Freizeit und auch ein Unfall durch sportliche Betätigung kann sie nicht den Job kosten. Grundsätzlich ist zudem eine Kündigung innerhalb der Krankschreibung nur in extremen Ausnahmefällen durch den Arbeitgeber durchsetzbar. Im Einzelfall lohnt es auf jeden Fall, einen arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt aufzusuchen.
Arbeitnehmer müssen sich nicht sorgen, wenn Skiunfälle zur Krankschreibung führen
Generell müssen sich Arbeitnehmer nicht vor Konsequenzen im Job fürchten, wenn sie durch einen Skiunfall oder andere Unfälle beim Sport ausfallen. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus generell zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Auch bei der Aussprache von Sportverboten gibt es strenge und vor allem enge Begrenzungen für den Arbeitgeber. Nur in Ausnahmefällen darf das Sportverbot ausgesprochen werden. Ist dies der Fall, lohnt sich aber das Aufsuchen eines Anwalts für professionelle Rechtsberatung.
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