Unwirksame Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen
Die Verbraucherzentrale Hamburg überprüfte Widerrufsbelehrungen in 300 Kreditverträgen. Das Ergebnis: Mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen seien fehlerhaft und somit ungültig. Banken und Sparkassen stehen in der Kritik in ihren Belehrungen nicht richtig zu informieren. Es fehlen entscheidende Hinweise zum Beginn der Widerrufsfrist oder zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Auch würden sich in den Verträgen Formulierungen finden, die für die Kreditnehmer verwirrend sind und