Nicht erst seit Festlegung der Marschrichtung für die Energiewende und den Ausstieg aus der Atomenergie wissen Mieter und Eigentümer in Deutschland: Der Gesetzgeber bessert ständig bei den geltenden Richtlinien nach, um den bundesweiten Energieverbrauch zu reduzieren. Auch und gerade mit Blick auf einen strengeren Umweltschutz. Seit Mai 2014 wurde mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEv 2014) nun der nächste Schritt auf den Weg gebracht – mit dem Energieausweis für Immobilien.

Nicht bei allen Anzeigen entsteht die Ausweis-Pflicht

Bekannt ist die Energieeinsparverordnung gemeinhin auch unter der Abkürzung EnEv 2014. Hintergrund der Verordnung sind besagte energetische Vorgaben von Seiten des Bundes. Eine Parallele zeichnet sich zu den Energieeffizienzklassen an, wie sie Verbrauchern aus Produktbeschreibungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Öfen und andere Elektrogeräte bereits gut vertraut sind. Mit dem Stichtag 01.05.2014 sieht der Gesetzgeber nun die Nennung neuer Buchstabenlabel vor. Wer unter kommerziellen Gesichtspunkten inseriert, muss neuerdings angeben, welche Ausweisversion für Immobilien mit energetischen Daten vorliegt. Unterschieden wird beim Energieausweis für Immobilien zwischen dem so genannten Verbrauchsausweis auf der einen und dem Bedarfsausweis auf der anderen Seite. Wissenswert für Betroffene: Werden kostenlose Anzeigen geschaltet oder handelt es sich lediglich um einen Aushang am Schwarzen Brett im Supermarkt oder auf dem Uni-Campus entfällt die Angabe-Pflicht zunächst.

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Berater Tipp
Ein weiteres Novum: Der Energieausweis für Immobilien muss potentiellen Mietern im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung ausgehändigt werden. Nicht zwingend auf Dauer, aber auf Wunsch als Kopie oder zur Einsicht- und Kenntnisnahme als allgemein für alle Interessenten einsehbares Dokument. Ein Aushang kann in diesem Fall ausreichend sein. Spätestens im Rahmen des Vertragsabschlusses (bei Miete oder Kauf) müssen Vermieter oder Verkäufer die Unterlagen bereitstellen.

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Einfacherer Vergleichsansatz durch klare Wert-Angaben

A+ – hinter dieser Effizienzklasse stecken nach Aussagen der Verbraucherzentrale NRW in erster Linie die so genannten Passivhäuser. Die Einteilung der Effizienzklassen sieht der Gesetzgeber im Bereich von A+ bis H ein, wobei A+ wie in anderen Bereichen die beste Kategorie ist. Also Immobilien, die kaum oder nur sehr wenig externe Energie verbrauchen. Ein Vorteil der neuen Kennzeichnung ist aus Sicht der Verbraucherschützer, dass Käufer und Mieter nun durch den neuen Energieausweis eine bessere Ausgangsposition für einen Verbrauchsvergleich mit auf den Weg bekommen vom Staat.
Die Basis für die Effizienzklasse bildet neben dem Energieverbrauch auch der so genannte Endenergiebedarf. Letzterer spielte in Ausweisen älteren Datums eher keine oder eine untergeordnete Rolle.

Verbraucher sollten auch ihr eigenes Heizverhalten kennen

Bekanntlich ist der Energieverbrauch im Energieausweis als Hinweis auf einen eher schlechten energetischen eines Gebäudes zu verstehen. Schlecht wärmegedämmte Altbauten können schnell einen Kennwert von mehr als 200 erreichen. Der neue Maximalwert beträgt neuerdings 250. Weitreichende Sanierungsmaßnahmen können diesen Wert deutlich unter 100 sinken lassen. Was dies finanziell bedeutet? Nun: Schon bei einem normalen Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von etwa 125 Quadratmetern können zwischen nicht-sanierten und sanierten Gebäuden Einsparungen von jährlich mehr als 1.500 Euro liegen.

Video: EnEV 2014 – Die neue Energiesparverordnung

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Aufgrund der neuen Informationspflicht besteht für Vermieter und Verkäufer seit dem 1. Mai die Vorgabe, im Rahmen von Wohnungs- und Hausbesichtigungen den Energieausweis auszuhändigen – und zwar unaufgefordert. Wie zuvor wird mit verschiedenen Farbbereichen bearbeitet, die von grün über gelb bis rot reichen. Fanden sich die erwähnten unsanierten Altbauten vormals noch im weit gestreuten Mittelfeld, landen sie neuerdings nach der Neuausrichtung beim Energieausweis für Immobilien im schlechten, roten Sektor.

Um Probleme bei der Vergleichbarkeit zwischen alten und neuen Ausweisdaten zu vermeiden, sollten Verbraucher generell die tatsächlichen Energiewerte ins Zentrum ihres Immobilienvergleichs rücken. Hinzu kommt, dass für die Wohnungs- und Immobiliensuche natürlich nicht nur der Energieverbrauch und Endenergiebedarf relevant sind. Wie man am Ende wirklich heizt, ist auch in Zukunft eine wichtige Größe für die Berechnung der wahrscheinlichen Heizkosten.

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