Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht handelt es sich um eine – im Vergleich zu vielen Ministerien und Bundesoberbehörden – relativ junge Behörde. Sie erblickte im Jahr 2002 das Licht der Welt und trägt nachhaltig zur Stabilität des Finanzsektors und der Aufrechterhaltung des Vertrauens in das Geldsystem bei. Doch warum wurde die Behörde vergleichsweise spät gegründet?

Ein Blick auf die Entwicklung der Finanzmärkte offenbart die neu entstehende Notwendigkeit einer staatlichen, stattlichen Aufsicht:

Integrierte Börsen- und Aufsichtsfunktion

Am Beispiel des größten Handelsplatzes in Deutschland, der Frankfurter Börse, lässt sich die Entwicklung und die Notwendigkeit einer neuen staatlichen Aufsicht sehr gut darstellen. Seit der Gründung bis zum Jahr 2001 gehörte die Börse selbst der öffentlichen Hand, womit die Märkte durch den Staat beaufsichtigt wurden. Die Kursstellung für die meisten börsennotierten Werte (außer denjenigen im Freiverkehr) unterlag sehr strengen staatlichen Regeln. Über diese wachten nicht nur die Ministerien, sondern direkt in der Börse die sogenannten amtlichen Kursmakler. Ähnlich eines Notars hatten sie die Funktion der Beurkundung jeder Transaktion.

Dann kam die Phase der Flexibilisierung und Privatisierung der Finanzmärkte. Die Frankfurter Börse und viele anderen Börsenplätze wurden in eine Aktiengesellschaft umgegründet und agierten als private Unternehmen am Markt. Zusätzlich wurden viele neue Produkte sowohl für den Börsenhandel, als auch den Direktverkauf an Privatkunden zugelassen.

Damit entstand die Notwendigkeit einer neuen, staatlichen Aufsicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übernimmt seitdem ein buntes Spektrum an ganz verschiedenen Aufgaben:

1. Prüfung neuer Finanzanlagen und Wertpapierprospekte

Insbesondere bei Investmentfonds gibt es sehr komplizierte Konstruktionen, um den Markterwartungen und den Investmentstile verschiedener Anlegergruppen perfekt zu entsprechen. Damit die Anleger allerdings genau wissen, in welches Sondervermögen bzw. welchen Investmentfonds sie genau investieren, gibt es die Prospektprüfung vor der Vertriebszulassung der Fonds. Die BaFin prüft ob die wesentlichen Risiken und Chancen beschrieben sind. So muss die Information bei einem Investmentfonds, der in Aktien oder Derivate investiert, wesentlich umfangreicher sein als bei einem Investment in klassische festverzinsliche Wertpapiere!

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2. Anlegerschutz vor übertriebenen Versprechungen und Verkaufstaktiken

In den letzten Jahren mussten viele Privatanleger erhebliche Verluste bei Geldanlagen bzw. Zertifikaten verbuchen, die ihnen vom Bankberater insbesondere der ehemaligen Citibank-Tochter in Deutschland oder auch einer norddeutschen Sparkasse empfohlen worden sind. Nicht alle Bankberater hatten darauf geachtet, ob der Sparer sichere Zinsen und einen sicheren Ertrag haben möchten oder ob sie in eine echte Spekulation investieren möchten.

Aus diesen Erfahrungen und einer entstandenen Prozesslawine hat die staatliche Finanzmarktaufsicht gelernt: Bei vielen Produkten muss der Bankberater ein Beratungsprotokoll ausfüllen und dem Kunden zur Verfügung stellen. Damit hat der Kunde zusätzlich etwas Schriftliches in der Hand u nd ist vor provisionsorientierten Verkaufstaktiken geschützt.

Diese Pflicht des Beraters wird ergänzt durch die Angaben, die er auf Nachfrage zu den Kosten der Geldanlage machen muss. Die BaFin achtet sehr genau darauf, dass beispielsweise bei Investmentfonds sowohl die Kaufgebühren als auch die laufenden Gebühren deutlich angegeben werden.

3. Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdestelle

Viele Transaktionen und Bankgeschäfte sind außerordentlich kompliziert. So gibt es immer mal wieder unterschiedliche Meinungen darüber, ob eine Bank jedermann ein Girokonto anbieten muss oder sich nur auf gewinnbringende Kunden konzentrieren kann. Dies ist eine klassische Beschwerde für die BaFin, die sich dann mit der Bank in Verbindung setzt und versucht eine Einigung herbeizuführen. Oder es gibt eine Bank, die Münzgeld nur noch gegen horrende Gebühren annehmen oder ausgeben will. Alle diese kleineren Fälle nimmt die BaFin gerne auf, um einen Interessenausgleich zwischen Bankkunden und Bank herbeizuführen.

Dazu führt sie beispielsweise ein namentliches Register aller Finanz- und Bankberater. Durch gezielte Betrachtung über mehrere Monate und Jahre kann sie dann Schwerpunkte herauskristallisieren: Vielleicht sammeln sich über eine ganz bestimmte Bank oder Filiale jede Menge Beschwerden, während es woanders reibungslos läuft. Dann kann die BaFin auf die Einhaltung der entsprechenden Regelungen verweisen und auch weitergehende Maßnahmen einleiten.

Berater Tipp
Zusammengefasst kann man sagen, dass die BaFin eine Art TÜV für den Finanzsektor ist. Sie kümmert sich um wesentliche Aspekte des Finanzsektors genauso wie der echte TÜV sich um die Verkehrssicherheit kümmert. Allerdings entbindet sie die einzelnen Anleger nicht von der Aufgabe, sich selbst in die verschiedenen Finanzprodukte einzuarbeíten.

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Titelbild: © Andrew Buckin – shutterstock.com