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Neues bayerisches Polizeigesetz: Das steckt dahinter

Nahaufnahme eines bayerischen Polizeiwagens

Im Mai diesen Jahres setzte die CSU ihr neues bayerisches Polizeigesetz durch. Nötig oder übertrieben? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Polizeirecht im Freistaat.

Der Grund für die Novellierung

Das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) sorgte für Furore in Bayern. Zehntausende gingen gegen ein neues bayerisches Polizeigesetz der Staatsregierung auf die Straße. Waren grundsätzlich alle Bundesländer dazu verpflichtet, ihre PAGs anzupassen – sowohl an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz als auch an die neuen Datenschutzrichtlinien der EU – ging die bayerische Staatsregierung in ihrer Neufassung einen Schritt weiter als die anderen Bundesländer.

Hintergrund der umstrittenen Novellierung ist die nach wie vor als hoch eingestufte Gefahr durch den Terrorismus. Auch wenn die Zahl der Straftaten in Deutschland rückläufig ist, besteht dennoch ein diffuses Unsicherheitsgefühl innerhalb der Bevölkerung.

Neu ist neben der weniger diskutierten Stärkung des Datenschutzes auch der von der Staatsregierung aus dem BGA-Urteil übernommene und umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“. Dies hat zur Folge, dass die bayerische Polizei nun nicht mehr auf die Begründung einer „konkreten Gefahr“ angewiesen ist, wenn es darum geht, jemanden zu überwachen.

Das Drohen einer Gefahr sei demnach völlig ausreichend, um präventiv tätig werden zu können. Als präventive Maßnahmen zum Verhindern einer Straftat gehören verdeckte Ermittlungen wie das Abhören von Telefonen oder Onlinedurchsuchungen.

Neues bayerisches Polizeigesetz: Das sagen die Kritiker

Nach Aussage der Kritiker habe der Freistaat mit der Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes das schärfste Polizeirecht erschaffen, das die deutsche Nachkriegsgeschichte zu bieten habe. Die damit verbundene abgesenkte Eingriffsschwelle für Polizisten gilt dabei als ein zentraler Kritikpunkt.

Kritiker des Gesetzes halten den eher unbestimmten Begriff der „drohenden Gefahr“ schlichtweg für verfassungswidrig und sehen ihn als den problematischsten Punkt des Gesetzes an. Der Begriff selbst steht zwar schon seit einem Jahr im Gesetz und ist daher nicht neu – Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die „drohende Gefahr“ ursprünglich in Bezug auf die Terrorbekämpfung eingeführt wurde.

Tatsächlich würde er nun bei weitaus mehr polizeilichen Befugnissen Anwendung finden als bisher. Selbst Juristen sind sich uneins über den Paradigmenwechsel im Polizeirecht des Freistaates. Demnach bekomme ein bayerischer Gesetzeshüter bei einer Gefahrenabwehr mehr Befugnisse als das BKA bei der Terrorbekämpfung.

Die neuen Befugnisse der Polizei

Mithilfe folgender umstrittener Befugnisse soll es der bayerischen Polizei in Zukunft gelingen, mit den künftigen Herausforderungen für die innere Sicherheit Schritt zu halten.

Wichtig: Der Einsatz von Sprengstoff oder Handgranaten gehört weiterhin nicht zu den Befugnissen von Streifenpolizisten, sondern bleibt weiterhin den Spezialeinsatzkommandos vorbehalten.

Neues bayerisches Polizeigesetz – eine umstrittene Novellierung


Die Neufassung des PAGs, wie sie innerhalb der Bundesländer nötig war, wurde von der bayerischen Staatsregierung dazu genutzt, die Rechte der Polizei zu erweitern – und zwar deutlich! Post öffnen, Konto sperren oder elektronische Fußfesseln anlegen. Noch nie durfte die Polizei mit derart zahlreichen Maßnahmen gegen nicht rechtskräftig verurteilte und unschuldige Personen vorgehen. Kritikern gehen die neuen Befugnisse der Polizei eindeutig zu weit. Zu Recht?

Titelbild: ©iStock.com – StGrafix

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