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Altersvorsorge für Selbstständige – so können Unternehmer steuersparend vorsorgen

rente selbstständiger

Ab dem 1.7. 2013 gilt in Deutschland eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Ziel dieser gesetzlichen Maßnahme ist die Vermeidung von Sozialfällen, wenn Unternehmer in den Ruhestand gehen. Dabei ist jedoch nur die Absicherung einer Basisrente Ziel des Gesetzgebers. Für die Versicherten bedeutet dies, dass er einen Betrag von ca. 660 Euro aus Versicherungsleistungen generieren können muss.

Saftige Steuervorteile – mit Zinseszinseffekt!

Besonders interessant ist für die Unternehmer, dass zurzeit noch 76%, stetig bis 2025 aber auf 100% steigend, der verwendeten Rentenversicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Dies gilt aber nur bis zu einem Höchstbetrag von zurzeit noch ca. 15000 Euro, der bis zum jahr 2025 aber auf 20000 Euro ansteigt. Aber diese Summe von der Steuer absetzen zu können, ist durchaus eine interessante Option: Mit der Rückerstattung der Einkommenssteuer aus dem letzten Jahr, kann wieder ein Teil der Beiträge für das laufende Jahr bestritten werden. Ein einmal aufgewendeter Betrag wirkt also mehrere Jahre lang als Beitragsspender. Eine Reihe an interessanten Fonds- und Versicherungsprodukten geben noch einen zusätzlichen Push für eine ordentliche Rendite. Bei einer Rentenbezugsdauer von ca. 20 Jahren muss also ein Kapital von ca. 160000 Euro gebildet werden, um den Basisrentensatz erreichen zu können. Bei voller Ausschöpfung der steuersparenden Regelung hat man dies in gerade mal 8-10 Jahren erreicht. Durch die Steuerersparnis braucht man aber noch nicht einmal den vollen Betrag aus dem laufenden Umsatz abzuzweigen: Mit Disziplin und Konsequenz hält man den Betrag ab dem zweiten Jahr auf einem niedrigen Level.

Umfassend informieren!

Die Kenntnis einiger Fakten ist aber enorm wichtig: Diese steuerlich stark bezuschusste Rente ist nicht übertragbar oder vererbbar! Sie dient lediglich als lebenslange Basisabsicherung des einzelnen Versicherungsnehmers. Sollen Angehörige oder Ehepartner mitversichert werden, muss dies in einem Extravertrag geschehen. Der Gesetzgeber bietet hier aber die doppelte Veranlagung an: Das bedeutet, dass ein Unternehmer, der seine Frau mitversichern möchte, bis zu 30000 Euro pro Jahr absetzen kann. Im Todesfalle eines Ehepartners steht dem verbliebenen aber wieder nur sein eigener Anteil zu.

Dies alles betrifft wie beschrieben nur die Basisrente. Sie kann für ein menschenwürdiges Leben im Alter nur als absolutes Minimum betrachtet werden, welches realistisch betrachtet, kaum für ein angemessenes Leben ausreichen wird. Betrachtet man aber, wie schnell diese Basisrente bereits generierbar ist und wie massiv sie gefördert wird, fallen ihre Nachteile kaum noch ins Gewicht. Es ist bereits die Rede von „Einmalbeiträgen“, mit denen man sich auf einen Schlag diese Basisrente sichern kann. Besonders sinnvoll ist das aber nicht – wer diesen Betrag auf der hohen Kante hat, der kann sie auch über mehrere Jahre in den gesetzlich gestatteten Beträgen einzahlen. So werden auch die vollen Steuervorteile gesichert.

Sinnvolle Maßnahme, gutes Gefühl

Mit dem Zwang zur Basisabsicherung für Unternehmer wird kommenden Generationen eine enorme Last von den Schultern genommen. Das soziale Netz ist ohnehin schon strapaziert genug, es ist volkswirtschaftlich höchste Zeit, da jetzt die Entlastungen vorzunehmen, die möglich sind. Mit dieser sehr fairen und sehr entgegenkommenden Gesetzgebung sollte kein Unternehmer überfordert sein. Es sollte aber auch als Anlass dazu dienen, sich weiterführende Gedanken über die Absicherung im Alter zu machen. Auch über die Basisabsicherung hinaus gibt es sehr interessante Modelle, mit denen sich ebenfalls Steuern sparen lassen. Die Versicherung Ihres Vertrauens berät sie gerne weiter.

Bildquelle: © racorn – shutterstock.com

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