Die Steuererklärung ist für die meisten Deutschen eine lästige Pflicht, die nur Zeit und vor allem Nerven kostet. Doch kann eine Steuererklärung durchaus sinnvoll sein, spült sie in vielen Fällen durchschnittlich 800 Euro an Rückerstattung in die Taschen der Steuerzahler.

Durchschnittlich werden rund 800 Euro rückerstattet

In Deutschland stehen jedem Arbeitnehmer eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um zumindest einen Teil seiner Lohnsteuer erstattet zu bekommen. Durchschnittlich werden nach einer Steuererklärung um die 800 Euro zurückgezahlt. Aber auch Steuererstattungen von 2.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Daher lohnt es sich auf jeden Fall eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Eheleute, die der Steuerklasse drei oder fünf zugeordnet sind, müssen generell eine Erklärung abgeben. Das gilt auch für diejenigen die staatliche Leistungen in Anspruch genommen haben. Dazu zählen unter anderem:

  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld.

Auch diejenigen, die eigentlich keine Erklärung abgeben müssen, wie zum Beispiel ledige Angestellte, sollten auf eine Steuererklärung nicht verzichten, denn wer will dem Finanzamt schon sein hart verdientes Geld schenken.

Werbungskosten sind steuerlich absetzbar

Einer der wichtigsten erstattungsfähigen Posten sind die sogenannten Werbungskosten. Darunter fallen alle Ausgaben, die mit dem Berufsleben zu tun haben. Als Werbungskosten können neben vielen anderen berufsbedingten Aufwendungen hauptsächlich folgende Ausgaben geltend gemacht werden:

  • Berufsbekleidung inklusive deren regelmäßige Reinigung
  • Weg zur Arbeit (pauschal 30 Cent pro Kilometer)
  • Arbeitsmittel
  • Telefonkosten
  • Kosten für eventuelle Weiterbildungsmaßnahmen
  • Dienstreisekosten
  • Telefonkosten
  • Kosten für ein Arbeitszimmer
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Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer ein gesetzlich festgelegter Pauschalbetrag von rund 1.000 Euro für berufsbedingte Auslagen zur Verfügung. Dieser Betrag wird vom Finanzamt bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt, ohne dass der Steuerzahler jede seiner finanziellen Aufwendungen durch Quittungen belegen muss. Dennoch empfiehlt es sich die Zahlbelege aufzubewahren, denn der Pauschalbetrag ist in der Regel schnell erreicht. Wird der Pauschalbetrag überschritten, verlangt die Finanzbehörde einen Nachweis für diese Mehrkosten.

Kinder können den Steuerbetrag mindern

Neben den Werbungskosten gibt es noch eine Vielzahl weiterer erstattungsfähiger Aufwendungen wie zum Beispiel die sogenannten haushaltsnahen Kosten. Dazu gehören unter anderem die Bezahlung des Hausmeisters, der Handwerker (ausgenommen das Material), die Haushaltshilfe sowie die Tagesmutter. Grundsätzlich gilt, dass 20 Prozent der Kosten für Tätigkeiten, die der Steuerpflichtige selbst erbringen könnte, diese aber durch haushaltsnahe Dienstleistungen dritter Personen erledigen lässt, von der Steuer absetzbar sind.

Berater Tipp

Zudem können auch bestimmte Kosten, die für Kinder aufgewendet werden, bei der Steuererklärung Berücksichtigung finden. So sind die Kosten für die Kinderbetreuung wie beispielsweise die Tagesmutter, Kindertagesstätte oder der Schulhort steuerlich absetzbar. Meist werden bis zu zwei Drittel der Kosten (Höchstbetrag 4.000 Euro) vom Finanzamt erstattet.

Steuersparen durch alternative Steuerberater

Wer früher einen klassischen Steuerberater mit seiner Steuererklärung beauftragt hat, konnte meist feststellen, dass der größte Teil, wenn nicht sogar die ganze Steuererstattung für die Bezahlung des Steuerberaters verwendet werden musste. Daher etablieren sich immer mehr Online-Steuerdienstleister wie steuerkiste.de, die das gleiche Leistungsniveau haben wie ein klassischer Steuerberater, nur zu einem wesentlich günstigeren Pauschalpreis. Mit einem Online-Steuerberater beginnt somit fängt die Steuerersparnis im Prinzip schon vor der Steuererklärung.

Titelbild: © istock.com – Dutko