Apple

Weltmarke Apple hat in Bonn sein Waterloo erlebt. 2011 fühlte sich der Apple-Konzern von einem kleinen Café in der Südstadt von Bonn so bedroht, dass sie sofort einen Einspruch beim Patentamt einreichen mussten. Der Grund: das Logo des Cafés würde dem eigenen zu sehr ähneln. Zwei Jahre stritten die Parteien. Jetzt machte Apple einen Rückzieher.


Das Logo vom Weltkonzern Apple kennt jeder, wohl auch diejenigen, die kein Gerät von Apple besitzen: Ein angebissener Apfel. Das Logo des Familien-Cafés „Apfelkind“ von Christina Römer kennt man wahrscheinlich nicht. Es handelt sich hierbei um einen roten Apfel mit dem Profil eines Kindes. Seit dem 28.04.2011 ist das Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen.

Eingriff in Markenrechte

Aufgrund dieser Eintragung wurde Apple erst auf das Logo von Frau Römer aufmerksam, und legte sofort gegen die Markeneintragung Widerspruch ein. Warum? Sie fühlten sich in ihren eigenen Markenrechten verletzt. Der Widerspruch alleine reichte dem IT-Konzern jedoch nicht aus und so forderten Sie die Bonnerin auf, die Markenanmeldung zurückzunehmen und auf die Verwendung des Logos zu verzichten.
Doch anstatt sich von dem großen Weltkonzern einschüchtern zu lassen, nahm sich die Café-Besitzerin einen Anwalt und legte ihrerseits Widerspruch ein. Klein beigeben wolle sie nicht, gab sie gegenüber der Presse bekannt.
In den Medien hat der Fall damals hohe Wellen geschlagen, denn was gibt es Schöneres als den Kampf „Davids gegen Goliath“. Von anderer Seite gab es allerdings auch Kritik und man warf ihr vor mit bemerkenswertem Kalkül zu handeln und unbedingt bei den Großen mitspielen zu wollen.

Verwechslungsgefahr?

Für den Inhaber einer bekannten Marke ist es sicherlich völlig legitim (und in vielen Fällen) sogar erforderlich, seine Marken zu verteidigen. Dies ist in der heutigen Geschäftswelt mit ihren vielen Plagiaten einfach nötig. In diesem Sinne ist das Verhalten von Apple durchaus nachvollziehbar.

Berater Tipp
Aber schaut man sich beide Logos einmal richtig an, so fragt man sich, worin die Verwechslungsgefahr überhaupt bestehen sollte. Sicher, es handelt sich bei beiden Logos um Äpfel, aber hier hören die Gemeinsamkeiten auch schon auf. Selbst wenn Christina Römer ihre Zukunftspläne, die sie der englischen Tageszeitung Daily Mail verriet (sie würde aus ihrem Café gerne eine Kette wie Starbucks machen), in die Tat umsetzen würde, so wäre von der Weltbevölkerung kaum zu erwarten, dass sie beide Marken miteinander verwechselt. Es sei denn, man ist blind oder so richtig blöd! Vielleicht hätte Apple lieber in Brillen für ihre Rechtsabteilung investieren sollen.

Rückzieher

Eine Einigung zwischen den beiden Parteien scheiterte immer wieder. So machte Apple den Vorschlag, dass die Bonnerin weiterhin mit ihrem Logo und der Bezeichnung für das Café werben könne, aber bitte nicht für andere Sachen, wie Mode und Spielzeug (was sie durchaus in ihrem Laden anbietet), und schon gar nicht für Hüllen für digitale Geräte. Doch damit war sie nicht einverstanden. Daraufhin hatte Apple allem Anschein nach die Nase gestrichen voll, und gab an, in allen möglichen Varianten Widerspruch einlegen zu wollen. Ohne Wenn und Aber!
Doch nun warf der Konzern nach zwei Jahren unermüdlichen Briefewechsel die Flinte ins Korn und nahm den Widerspruch beim Patentamt überraschenderweise zurück. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Eines ist jedoch sicher: Christina Römer kann sich in vielerlei Hinsicht freuen – so darf sie nicht nur weiterhin ihr Logo nutzen, sondern inzwischen kennt auch fast jeder in Deutschland ihr Bonner Café.

Video: Markenrecht Betriebwirt IHK In München

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